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Zeltplatzordnung

Für den Kinder- und Jugendzeltplatz der Stadt Braunschweig in Grömitz-Lensterstrand

Das Zusammenleben auf dem Zeltplatz erfordert gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. Jeder Gast ist daher mitverantwortlich für die Einhaltung der Zeltplatzordnung. Die Leiterinnen und Leiter (z. B. Lehrerinnen und Lehrer oder Betreuerinnen und Betreuer) tragen die Verantwortung für die Mitglieder der Gruppe. 

Das Rauchen in den Zelten oder auf den Zeltplätzen ist untersagt. Das absolute Rauchverbot gilt auch für alle Gebäude.

Die Zelte sind ab Einbruch der Dunkelheit bis 22:00 Uhr elektrisch beleuchtet.

In den Zelten dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden.

Das Aufstellen von Kerzen in den Zelten ist verboten.

Das Benutzen von Insektenspray o. ä. in den Zelten ist zu vermeiden. Verschmutzungen der Zelthäute dürfen nicht mit Wasch- oder anderen Reinigungsmitteln entfernt werden.

Der Speiseraum (Gemeinschaftshalle) und die Tagesräume dürfen aus hygienischen Gründen nicht barfuß betreten werden.

Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Insbesondere haben alle Gäste dafür zu sorgen, dass die Schlafgelegenheiten hergerichtet, die Waschgelegenheiten sauber gehalten und die Tages- und Schlafräume gesäubert werden. Außerdem ist von den Leiterinnen und Leitern der Gruppe ein Tischdienst einzuteilen. Der Tischdienst sollte sich nach Absprache mit der Wirtschaftsleitung nach den Mahlzeiten im Speiseraum einfinden. 

Der Müll ist umweltbewusst zu entsorgen. Hierfür stehen entsprechend gekennzeichnete Tonnen zur Verfügung.

Für den Tagesablauf ist grundsätzlich folgende Zeiteinteilung vorgesehen:

08:30 Uhr Frühstück

12:30 Uhr Mittagessen

18:00 Uhr Abendessen

22:00 Uhr Lagerruhe (abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn dadurch die Nachtruhe der übrigen Gäste nicht gestört wird).

Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Nehmen einzelne Mitglieder einer Gruppe nicht an gemeinsamen Unternehmungen teil, so muss eine geeignete Aufsichtsperson auf dem Zeltplatz zurückbleiben.

Über Schäden an Gebäuden, Zelten oder dem Inventar des Jugendzeltplatzes ist unverzüglich die Zeltplatzleitung zu unterrichten. Für schuldhaft verursachte Schäden ist grundsätzlich die Schädigerin/der Schädiger bzw. die gesetzliche Vertretung haftbar. Bei Gruppen haftet der Veranstalter. Für in Verlust geratenen Schlüssel ist Ersatz zu leisten.

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen seitens der Stadt Braunschweig ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Den Anordnungen der Zeltplatzleitung, die im Auftrag der Stadt Braunschweig das Hausrecht ausübt, ist unbedingt Folge zu leisten. Bei schweren Verstößen gegen die Zeltplatzordnung ist die Zeltplatzleitung berechtigt, Gruppen oder einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den weiteren Aufenthalt auf dem Zeltplatz zu untersagen.

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