Kulturförderung
Die Kulturförderung der Stadt Braunschweig versteht sich als Partner der Kulturschaffenden. Sie dient dazu, die vielfältige und lebendige Kulturszene Braunschweigs zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Hier finden Sie Förderprogramme zur Stärkung der Braunschweiger Kulturlandschaft.
Projekt- und Konzeptionsförderung
Im Rahmen der Projekt- und Konzeptionsförderung werden von der Stadt Braunschweig zeitlich und sachlich abgegrenzte kulturelle Vorhaben nichtkommerzieller Veranstalter mit Zuschüssen gefördert. Bei den geförderten Projekten kann es sich um Veranstaltungen des Bühnenwesens, der Bildenden Kunst, der Musik oder einer anderen Kultursparte handeln. Beantragt werden kann die Abdeckung einer verbleibenden Finanzierungslücke, sofern eigene Mittel und Drittmittel nicht ausreichen. Ein städtischer Zuschuss ist immer nachrangig.
Die Konzeptionsförderung, basierend auf der Zuwendungsart Projektförderung, sieht eine Laufzeit von bis zu drei Jahren vor. Dies ermöglicht dem Zuwendungsempfänger Planungssicherheit für Projekte, die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehen. Außerdem können bei der Konzeptionsförderung auch besondere Eigenleistungen im Sinne von Künstlerhonoraren in angemessener Höhe und innerhalb einer festgelegten Höchstsumme als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden. Gleiches gilt für die Anerkennung von Reisekosten, um zur Erweiterung des Wirkungskreises Braunschweiger Künstlerinnen und Künstler und zum Austausch vor Ort beizutragen.
Konzeptionsförderung können Einzelpersonen sowie Gruppen und Institutionen beantragen, die, sofern sie die Rechtsform einer juristischen Person haben, als gemeinnützig anerkannt sind und deren Vorhaben bzw. deren Konzeption, in der Sache begründet über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr laufen bzw. auf stufenweisen Entwicklungen aufgebaut sind und/ oder
die ein künstlerisches oder kulturelles Angebot vorhalten, das aufgrund seiner Eigenart zu seiner Realisation unverzichtbar Veranstaltungsreihen bzw. regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen beinhaltet und/ oder
die ein künstlerisches oder kulturelles Vorhaben anbieten, das sich als Entwicklungsprozess realisiert ist und / oder
die einen Beitrag zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses leisten.
Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig Fachbereich Kultur und Wissenschaft
Am 1. Januar 2008 traten die „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den
Fachbereich Kultur“ in ihrer letzten Fassung in Kraft. Mit ihnen ist ein einheitliches Vorgehen bei der formalen Abwicklung der Vergabe von Fördermitteln der Stadt Braunschweig Fachbereich Kultur und Wissenschaft geregelt.
Fristen
Förderanträge für Projekte, deren Realisierung im 1. Kalenderhalbjahr erfolgen soll, müssen bis zum 30. November des Vorjahres gestellt werden. Für Projekte im 2. Kalenderhalbjahr muss der Antrag bis zum 31. Mai des laufenden Jahres gestellt werden.
Antragsstellung
Eine kommunale Förderung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Zuwendungsempfängers. Dafür ist das vom Fachbereich Kultur und Wissenschaft aufgelegte Formular zu verwenden und unterschrieben zu zusenden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es werden nur Projekte gefördert, die einen unmittelbaren Bezug zu Braunschweig haben.
Formular und weitere Informationen zur Projektförderung
Tanzförderprogramm
ANTRAGSFRISTEN: 31. DEZEMBER 2024 UND 30. JUNI 2025
Am 19. Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Braunschweig die Richtlinie zum Tanzförderprogramm beschlossen. Zweck der Zuwendung ist die strukturelle Ermöglichung und Unterstützung der künstlerischen Weiterentwicklung, Stärkung, Profilierung sowie Verankerung des professionellen zeitgenössischen Tanzes in der Stadt Braunschweig.
Das Tanzförderprogramm will Grundlagen für innovative Produktionen schaffen und die regionale, überregionale und internationale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure stärken. Es basiert auf dem Konzept zur Unterstützung der professionellen Braunschweiger Tanzszene, das im Jahr 2022 gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Tanzszene entwickelt wurde. Dabei wurde der dringlichste Handlungsbedarf im Bereich Probenraumförderung festgestellt. Das Tanzförderprogramm legt darauf den Fokus und ist als ein erster Schritt der Realisierung des Konzeptes und als ein Pilotprojekt zu betrachten, das laufend evaluiert werden soll. Die Förderperiode läuft bis Ende 2025.
Antragsberechtigt sind freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und -akteure sowie freie Tanzgruppen und Initiativen im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig, im Kontext der Probenraumförderung zudem auch Braunschweiger Dachverbände im Bereich Darstellende Künste.
Gefördert werden die Anmietung und Nutzung von Probenräumen. Vor dem Hintergrund der mobilen Arbeitssituation der freien Szene wird darüber hinaus Probenraum-Sharing ermöglicht: Die Antragstellenden können den von ihnen angemieteten Probenraum anderen professionellen Vertreterinnen und Vertretern der freien Darstellenden Künste kostenlos zu Arbeitszwecken zur Verfügung stellen. Zudem soll die digitale Infrastruktur gestärkt werden, etwa die Erstellung von Webauftritten, die Entwicklung von Social-Media-Strategien und die Erschließung von digitalen Auftrittsmöglichkeiten. Im Sinne der Ergebnisse des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses sollen auf diese Weise die Sichtbarkeit von Kunst und Kultur erhöht und Teilhabe und Teilnahme ermöglicht werden.
Antragstellung
Eine kommunale Förderung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Zuwendungsempfängers. Dafür ist das entsprechende Formular im Bereich Downloads/Links zu verwenden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, die sich aus Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Kultur und Wissenschaft zusammensetzt.
Auf die Förderung durch die Stadt Braunschweig ist mit dem jeweils gültigen Logo (Wort-Bild-Marke) im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Print-Veröffentlichungen hinzuweisen, sofern die Veranstaltung bzw. Aktivität mit dem geförderten Raum in Verbindung steht.
FAQ
Antragsfristen
31.12.2024 für den Förderzeitraum 01.01. bis 31.12.2025
30.06.2025 für den Förderzeitraum 01.06. bis 31.12.2025
Was wird gefördert?
- Probenraum (Fördergegenstand 1)
Probenraum, der im Gebiet der Stadt Braunschweig angemietet wurde oder angemietet wird.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und vor dem Hintergrund der mobilen Arbeitssituation der freien Szene kann seitens der Mietenden eigenverantwortlich Probenraum-Sharing durchgeführt werden. Probenraum-Sharing ermöglicht den Antragstellenden, den von ihnen angemieteten Probenraum anderen professionellen Vertreterinnen und Vertretern der freien Darstellenden Künste für Proben, Fortbildungen und Workshops oder Vernetzungsaktivitäten kostenlos zur Verfügung zu stellen, um eine kontinuierliche Nutzung des Probenraums zu ermöglichen.
- Digitalisierung des zeitgenössischen Tanzes in Braunschweig (Fördergegenstand 2)
− Erstellung von Webauftritten
− Entwicklung von Social-Media-Strategien
− Erschließung von digitalen Auftrittsmöglichkeiten
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
− |
freischaffende professionelle Vertreterinnen und Vertreter der Kunstform zeitgenössischer Tanz (Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreografen) mit Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig |
− |
freischaffende professionelle Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern, Choreografinnen und Choreografen) der Kunstform zeitgenössischer Tanz, die sich in der Rechtsform Personengesellschaft (GbR) oder in der Rechtsform einer rechtsfähigen juristischen Person des privaten Rechts zusammengeschlossen haben, z. B. eingetragener Vereine oder gGmbH, deren Sitz sich in der Stadt Braunschweig befindet. Sie müssen ihre Tätigkeit vorzugsweise hauptberuflich ausüben und dies durch eine entsprechende Darstellung von bisherigen Engagements, durchgeführten Projekten, Videolinks zu Produktionen und Presseresonanzen belegen können. |
Im Kontext des Probenraum-Sharings (Fördergegenstand 1) können sich zudem Braunschweiger Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in der Stadt Braunschweig bewerben.
Was ist förderfähig?
Im Rahmen der Probenraumförderung bezieht sich die Zuwendung auf die Mietkosten.
− Die Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten sowie Betriebskosten enthalten.
− Förderfähig sind zudem die Gebühren für Videokonferenzprogramme, Webhosting, Website und Internetanschluss, wenn sich die hierfür benötigten Anschlüsse in den gemieteten Räumlichkeiten befinden.
Im Rahmen der Förderung der Digitalisierung bezieht sich die Zuwendung auf Kosten
− für die Erstellung von Websites und digitalen Anwendungen,
− die Entwicklung von Social-Media-Strategien, digitalen Projekten und Kampagnen,
− Mietgebühren für das Equipment für Aufzeichnungen oder Echtzeitübertragungen im digitalen Raum.
Wie hoch ist die Förderhöchstgrenze?
Probenraumförderung (Fördergegenstand1)
−
|
Einzelkünstlerinnen und –künstler: maximal 6.000,00 Euro pro Jahr bei maximal 18,00 Euro bruttowarm / Quadratmeter |
−
|
freie Tanzgruppen und Initiativen sowie im Kontext des Probenraum-Sharings Interessenvertretungen der Braunschweiger Darstellenden Künste: maximal 42.000,00 Euro pro Jahr bei maximal 18,00 Euro bruttowarm / Quadratmeter |
−
|
zur infrastrukturellen Unterstützung von Vernetzungs- und Informationsleistungen |
Digitalisierung (Fördergegenstand 2)
− maximal je 5.000,00 Euro
Was ist einzureichen?
Probenraumförderung (Fördergegenstand 1)
− |
Ein Belegungsplan des Probenraums für den Förderzeitraum, aus dem eine kontinuierliche Nutzung des Probenraums hervorgeht. |
− |
Eine Konzeptskizze der geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahme |
− |
Einzelkünstlerinnen und -künstler: Portfolio (max. 2 MB) mit künstlerischem Lebenslauf, aktuellen Projekttätigkeiten als Tänzerin oder Tänzer und/oder Choreografin oder Choreograf im Bereich des professionellen zeitgenössischen Tanzes als Nachweis einer kontinuierlichen, künstlerischen Tätigkeit auf einem professionellen Niveau |
− |
Freie Gruppen und Initiativen: Eine Darstellung der Gruppe / Company mit aktuellen Projekttätigkeiten mit einem Portfolio der einzelnen Mitglieder (max. 2 MB) sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags |
− |
Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste: Gesellschaftsvertrag bzw. Vereinssatzung und aktuelle Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen |
− |
Kopie/Scan des Grundrisses des genutzten Mietobjekts, aus welchem der Nutzungszweck der gemieteten Räumlichkeiten im Sinne des Förderzwecks ersichtlich ist |
− |
Kopie/Scan des bestehenden Mietvertrags über den zu fördernden Arbeitsraum / über die zu fördernden Arbeitsräumlichkeiten bzw. alternativ eine Absichtserklärung des Vermieters/der Vermieterin aus welcher die zu erwartenden Kosten hervorgehen. |
− |
Kopie/Scan des Vertrages mit dem Stromanbieter |
− |
Kopie/Scan des Vertrages mit dem Provider |
Digitalisierung (Fördergegenstand 2)
− Eine Konzeptskizze des Vorhabens
− Ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Auflistung der geplanten Fördermittel, Sponsorengelder etc., soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist.
Wie wird die Professionalität nachgewiesen?
Nachweis der Professionalität: Die in den Fördergegenständen 1 und 2 geforderte professionelle Tätigkeit im Bereich zeitgenössischer Tanz wird in der Regel wie folgt nachgewiesen:
− durch eine abgeschlossene Tanzausbildung in den Bereichen klassischer oder moderner/zeitgenössischer Bühnentanz
− durch einen abgeschlossenen Bachelor-Studiengang, etwa in den Bereichen Bühnentanz oder Tanz, Kontext, Choreografie (z.B. Bachelor-Studiengang-Tanz)
− an einer entsprechenden Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie
Bei fehlendem Ausbildungsnachweis kann die Professionalität durch Engagements und eine regelmäßige Projekttätigkeit nachgewiesen werden, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lassen.
Ist die Förderung des Probenraums mit einer öffentlichkeitswirksamen Maßnahme verknüpft?
Im Falle einer Förderung muss mindestens eine öffentlichkeitswirksame, teilhabeorientierte Veranstaltung/Aktivität im Förderjahr durchgeführt werden (z.B. Tag der offenen Tür, öffentliche Probe, Workshop für Mitglieder der Stadtgesellschaft o. a.).
Maßgeblich ist die Richtlinie.
Leerstand # Kunst
Wie können Kunst- und Kulturschaffende ihre Projekte sichtbarer machen, wie die Bürger*innen dieser Stadt unmittelbar erreichen? Indem sie ihre Werke u. a. auch dort präsentieren, wo sich die Bürger*innen dieser Stadt in ihrem Alltag bewegen, etwa in der Braunschweiger Innenstadt.
Um dies gezielt zu fördern, hat das Kulturinstitut sein Förderkonzept um ein neues Segment erweitert: Ob aus den Bereichen Bildende oder Darstellende Kunst, ob partizipativ oder solistisch: Künstler*innen, die ihre Werke in leerstehenden Immobilien zeigen wollen, können ab sofort Gelder aus dem neuen Fördersegment Leerstand # Kunst beantragen.
Was gibt es dabei zu beachten?
In diesem Fördersegment können bei temporären Projekten erstmalig auch Anteile der Mietkosten in die zuschussfähigen Kosten einbezogen werden.
Derzeit ist es noch notwendig, dass die Antragsteller*innen vor Antragstellung eigeninitiativ mit den potentiellen Anbieter*innen von Ausstellungsflächen, Showrooms oder Arbeitsräumen in Kontakt treten und sich mit ihnen im Vorfeld der Antragstellung über eine Vermietung einigen. Anschließend sollte eine Absichtserklärung unterschrieben werden, weil der endgültige Mietvertrag erst nach der Beantragung der Fördermittel geschlossen werden darf. In der Absichtserklärung geht es darum, deutlich zu machen, dass der Kontakt mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter sowie die Bereitschaft zur Überlassung der Immobilie bereits bestehen.
Das Fördersegment Kunst # Leerstand ist ein erster Schritt in die richtige Richtung: Wir arbeiten daran, unsere Serviceleistungen auszubauen, insbesondere auch im Bereich Unterstützung bei der Raumvermittlung. So wurde etwa im Rahmen des Programms Perspektive Innenstadt ein Antrag gestellt, um Mittel für die Konzeptentwicklung einer „Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt“ einzuwerben, die u. a. künstlerische Zwischennutzungen beratend und vermittelnd unterstützen will. In die Konzeptentwicklung sollen auch Immobilienbesitzer*innen einbezogen werden. Die Mittel wurden bewilligt, die Konzeptentwicklung für die Kulturraumzentrale Innenstadt durch die EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie mit einer Summe von 45.000 Euro unterstützt (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“).
Und nun noch ein wichtiger Hinweis: Erste Erfahrungen von Kulturschaffenden haben gezeigt, dass mit Zwischennutzungen viele Versicherungsfragen einhergehen. Es sollte deshalb eine Versicherung für den Zeitraum der Anmietung abgeschlossen werden, um Schadensfälle abzusichern. Nähere Informationen dazu finden Sie im Infoblatt.
Bei Fragen rund um die Durchführung der Projekte beraten Sie die Mitarbeiter*innen der Förderabteilung sehr gerne!
Kontinuitätsförderung
Als Kontinuitätsförderung werden Zuwendungen zur teilweisen Deckung der förderfähigen Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren bezeichnet. Für den Antragszeitraum kann nur eine konstante jährliche Fördersumme beantragt werden.
Kontinuitätsförderung können Institutionen und Einrichtungen beantragen, die als gemeinnützig anerkannt sind und
seit mindestens drei Jahren mit Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Braunschweig bestehen und für diesen Zeitrahmen und Arbeitsbereich Kunst- und Kulturangebote mit erkennbarer öffentlicher Resonanz vorweisen können;
die Bereitstellung eines kontinuierlichen und / oder ganzjährigen Angebots- oder Veranstaltungsprogramms gewährleisten können;
ein breites künstlerisches bzw. kulturelles Angebot vorhalten können;
mit ihrem Angebot einen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung der Stadt leisten;
ganzjährig und kontinuierlich kulturelle Infrastruktur bereitstellen bzw. diesen gleichwertige Beratungsangebote vorweisen können.
Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig Fachbereich Kultur und Wissenschaft
Am 1. Januar 2008 traten die „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den
Fachbereich Kultur“ in ihrer letzten Fassung in Kraft. Mit ihnen ist ein einheitliches Vorgehen bei der formalen Abwicklung der Vergabe von Fördermitteln der Stadt Braunschweig Fachbereich Kultur und Wissenschaft geregelt.
Kontinuitätsförderung
Für Kultureinrichtungen, die mittels einer Kontinuitätsförderung durch die Stadt unterstützt werden, ändert sich durch den coronabedingt unterbrochenen Betrieb im Jahr 2020 und 2021 nichts. Die Folgewirkungen insb. fehlender Einnahmen durch Schließung sollen im Rahmen der Anpassung der Kosten- und Finanzierungspläne verarbeitet werden. Insoweit haushaltsrechtliche Maßgaben wider Erwarten eine Auszahlung im vollen Umfang einschränken sollten (die Prüfungen laufen noch), wird die Kulturverwaltung versuchen, die vorhandenen Mittel 1:1 auf andere Weise zur Verfügung zu stellen. Ziel: Die bereits zugesagte Förderhöhe soll faktisch vollständig aufrechterhalten werden.
Die Geförderten wurden bereits darüber informiert, dass Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung ab sofort vorgezogen werden können.
Projektförderung
Für Kulturschaffende, die einen Antrag auf Projektförderung gestellt bzw. bereits bewilligt bekommen haben, wird seitens der Kulturförderberatung folgendes Verfahren im bilateralen Austausch angewendet:
Ziel Nr. 1: Verschiebung der Projektumsetzung
Projekte, für die Fördermittel für eine Umsetzung im Jahr 2021 beantragt worden sind und die aufgrund von coronabedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2021 stattfinden können, dürfen flexibel auch bis Ende des Jahres 2022 durchgeführt werden. Hierfür ist formlos entweder bereits im Rahmen der Antragstellung eine Änderung des Projektzeitraumes mitzuteilen bzw. nach Erhalt des Bewilligungsbescheides ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Von der Stadt geförderte Projekte, die im Jahr 2020 aufgrund von coronabedingten Einschränkungen nicht stattfinden konnten, durften flexibel auch bis Ende des Jahres 2021 durchgeführt werden. Hierfür war ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen. Sollten diese Projekte auch 2021 coronabedingt nicht stattfinden können, ist nunmehr auch eine Umsetzung bis Ende bis 2022 möglich. Hierfür ist erneut ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Ziel Nr. 2: Änderung des Projektinhalts
Sofern ein fristgerecht beantragtes und bewilligtes Projekt coronabedingt nicht im Jahr 2021 umgesetzt werden kann und eine Verschiebung aus inhaltlichen oder sonstigen schlüssig dargelegten Gründen nicht möglich ist, kann der Projektinhalt ausgetauscht oder verändert und das Projekt bis Ende 2022 durchgeführt werden. Die Fördersumme bleibt bestehen.
Konzeptionsförderung
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die mittels einer Konzeptionsförderung durch die Stadt Braunschweig unterstützt werden und deren Projekte sich coronabedingt verzögern, werden individuell durch die Kulturverwaltung beraten und begleitet.
Bei allen anfallenden Fragen in Bezug auf die Verschiebung bzw. Änderung von Anträgen wird die Kulturverwaltung beraten und unterstützen.
Bei Fragen und Unsicherheiten können alle Geförderten und Antragsteller mit der Kulturförderberatung telefonisch oder mittels E-Mail Kontakt aufnehmen.
Corona-Kultursonderstipendium
Der Corona-Kultursonderhilfsfonds der Stadt Braunschweig wurde mittels Ratsbeschluss am 13.07.2021 zu einem zeitlich befristeten Sonderstipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang der COVID-19-Pandemie umgewidmet, um zielgerichtet auf die geänderten Rahmenbedingungen und die aktuelle Fördersituation einzugehen. Die Stadt hat sich damit auch mit Fortschreiten der Krise weiterhin zu ihrem Grundsatz, die vielfältige und lebendige Kunstszene in Braunschweig zu fördern und zu erhalten, bekannt.
Das Sonderstipendium richtete sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Braunschweig, die haupterwerblich künstlerisch tätig sind. Die Stipendien waren mit einer einmaligen Zahlung von 5.000 Euro dotiert und sollten in der Zeit der Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den spartenoffenen Sonderstipendien sollten Künstlerinnen und Künstler darin unterstützt werden, trotz anhaltender Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetrieb durch die Corona-Pandemie ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen.
In Zusammenarbeit mit der Braunschweigischen Landschaft wurden Kurzfilme erstellt, die die Projekte der Stipendiatinnen und Stipendiaten widerspiegeln, die durch das Corona-Kultursonderstipendium der Stadt Braunschweig gefördert worden sind. Insgesamt wurden 55 Projekte gefördert. Der freiwilligen Teilnahme am Filmprojekt kamen 22 der geförderten Künstlerinnen und Künstler bzw. Künstlergruppen nach, um ihre Projekte vorzustellen.
Der Fachbereich Kultur und Wissenschaft bedankt sich bei der Braunschweigischen Landschaft für die gute Zusammenarbeit.
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Kurzfilme über die Projekte der Stipendiatinnen und Stipendiaten
U. a. folgende Stipendiatinnen und Stipendiaten haben am Sonderstipendium teilgenommen:
Mohamed Ali , anna.laclaque, Gernot Baars, Roberta Bergmann, Fabian Cohn, Klaus G. Kohn, Hardy Crueger, Denis Stuart Rose, Peter M. Glantz, Susanne Hesch, Sylvia Heyden, Martin Huber, Andreas Jäger, Matthias Köninger, Ingo Lehnhof, Oliver Lüddecke, Wolf Menzel, Nasim Naji, Güde Renken, Heinrich Römisch, Franziska Rutz , Enrico Viets , Christian Weiß, Michael Zoch
Förderung von Ateliers und Projekträumen der freien Kunstszene
Antragsfrist: 30.09.2024
Die Stadt Braunschweig betrachtet die im Stadtgebiet tätigen Künstlerinnen und Künstler, Ateliergemeinschaften und Initiativen als wesentliche Trägerinnen und Träger des kulturellen Lebens. Explizit soll die Förderung auch für Neuabsolventinnen und Neuabsolventen der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig einen Anreiz schaffen, die Stadt als Standort für ihr Berufsleben zu favorisieren und als kulturelle Impulsgeberinnen und Impulsgeber vor Ort aktiv zu sein. Die Bildende Kunstszene hat einen besonderen Raum- und daraus resultierenden Förderbedarf, welchem die Stadt Braunschweig mit der Implementierung dieses Förderprogramms im Jahr 2023 Rechnung trägt.
Das Förderprogramm bildet die Umsetzung der ersten Phase des am 06.10.2022 von der Stadtverwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vorgelegten Atelierkonzeptes (Vorlage - 22-19634 (Öffnet in einem neuen Tab)) , welche vornehmlich auf die Sicherung von Bestandsateliers abzielt.
Zweck des neuen Förderprogramms ist die Ermöglichung und Unterstützung freien, künstlerischen Schaffens und dessen Sichtbarkeit in der Stadt Braunschweig durch einen Kostenzuschuss zu angemieteten Atelier- und Projekträumen bzw. zu im Wohnraum befindlichen Ateliers.
Die Förderung richtet sich an Bildende Künstlerinnen und Künstler, die Atelierräume im Gebiet der Stadt Braunschweig angemietet haben oder anmieten möchten bzw. im Wohnraum einen abgegrenzten Arbeitsbereich als Atelier nutzen (Fördergegenstand 1).
Die Förderung richtet sich zudem an Personen, die im Braunschweiger Stadtgebiet gelegene Räumlichkeiten für innovative Projekte mit dem Schwerpunkt Bildende Kunst angemietet haben oder anmieten möchten (Fördergegenstand 2).
Eine kommunale Förderung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Zuwendungsempfängers. Dafür ist das entsprechende Formular im Bereich Downloads/Links zu verwenden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auswahlentscheidung wird durch den Fachbereich Kultur und Wissenschaft getroffen, anhand der in der Richtlinie genannten Kriterien:
für die Atelierförderung:
- der Professionalität
- der künstlerischen Qualität
- dem Entwicklungspotential
- dem Vernetzungsgrad
- am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene
für die Projektraumförderung:
- Profil des Projektraums
- an der Professionalität
- an der künstlerischen und kuratorischen Qualität der Ausstellungen
- an der öffentlichen Sichtbarkeit
- am Engagement für die Entwicklung der Kunstszene
- am Vernetzungsgrad
Auf die Förderung durch die Stadt Braunschweig ist mit dem jeweils gültigen Logo (Wort-Bild-Marke) im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Print-Veröffentlichungen hinzuweisen, sofern die Veranstaltung, Aktivität mit dem geförderten Raum in Verbindung steht.
Förderrichtlinien Atelier- und Projektförderung
FAQ
Fristen?
Der Antrag ist beim Fachbereich Kultur und Wissenschaft der Stadt Braunschweig bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Es gilt das Eingangsdatum bei der Stadt Braunschweig.
Förderzeitraum?
Die Förderung umfasst entstehende Mietkosten vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Wer ist antragsberechtigt?
Unter anderem Einzelkünstlerinnen und –künstler, Ateliergemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften. Generell: natürliche Personen sowie Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer rechtsfähigen juristischen Person des privaten Rechts, z. B. eingetragener Vereine, gGmbH oder GbR, deren Sitz sich in der Stadt Braunschweig befindet. Nicht antragsberechtigt sind gewerbliche Antragstellerinnen und Antragsteller, Kirchen und religiöse Gemeinschaften.
Was ist förderfähig?
Die Zuwendung bezieht sich auf die Mietkosten. Die Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten sowie Betriebskosten enthalten. Der Zuschuss kann höchstens 100 % der zuwendungsfähigen Mietkosten betragen. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Bei Ateliers, die im eigenen Wohnraum liegen ist ausschließlich die nachgewiesene Kaltmiete des entsprechenden Atelierbereichs förderfähig.
Wie hoch ist die Förderhöchstgrenze?
Bei vollständiger Erfüllung der Förderkriterien erfolgt eine Zuwendung in Form eines Kostenzuschusses im Förderzeitraum (1 Jahr):
Für Einzelateliers: von max. 2.000 EUR
Für Ateliergemeinschaften: von max. 4.000 EUR
Für Projekträume: von max. 5.000 EUR
Was ist einzureichen?
Die entstehenden Kosten sind durch entsprechende Belege (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung etc.) nachzuweisen. Veränderungen während des Förderzeitraums (z. B. Umzug, Mieterhöhung, Mietminderung) sind der Stadt Braunschweig unverzüglich mitzuteilen.
Darüber hinaus einzureichen sind:
A) für eine Atelierförderung:
- Ein Portfolio (max. 2 MB) mit künstlerischem Lebenslauf, aktuellen Ausstellungstätigkeiten und Abbildungen von aktuellen Arbeiten als Nachweis einer kontinuierlichen, künstlerischen Tätigkeit auf einem professionellen Niveau.
B) für eine Projektraumförderung:
- Ein Portfolio mit den künstlerischen/kuratorischen Lebensläufen aller am Projektraum maßgeblich beteiligten Personen als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen, künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte etc.)
- dem Konzept des Projektraums, der Programmplanung für das kommende Jahr (Antragszeitraum) mit geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, einer ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsübersicht mit Auflistung der geplanten Fördermittel, Sponsorengelder etc., soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist.
Maßgeblich ist die Richtlinie.
Downloads
Logos
Logos zum Download
Die Richtlinien zur Verwendung der Logos finden Sie in den jeweiligen Sektionen. Im Bedarfsfall finden Sie untenstehend unsere Kontaktdaten.
Bitte beachten Sie den StyleGuide der Stadt Braunschweig.
Stadt Braunschweig
Anschrift
Schlossplatz
1
38100
Braunschweig
Kontakt
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E-Mail-Adresse:
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