Antragsfristen
31.12.2024 für den Förderzeitraum 01.01. bis 31.12.2025
30.06.2025 für den Förderzeitraum 01.06. bis 31.12.2025
Was wird gefördert?
- Probenraum (Fördergegenstand 1)
Probenraum, der im Gebiet der Stadt Braunschweig angemietet wurde oder angemietet wird.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und vor dem Hintergrund der mobilen Arbeitssituation der freien Szene kann seitens der Mietenden eigenverantwortlich Probenraum-Sharing durchgeführt werden. Probenraum-Sharing ermöglicht den Antragstellenden, den von ihnen angemieteten Probenraum anderen professionellen Vertreterinnen und Vertretern der freien Darstellenden Künste für Proben, Fortbildungen und Workshops oder Vernetzungsaktivitäten kostenlos zur Verfügung zu stellen, um eine kontinuierliche Nutzung des Probenraums zu ermöglichen.
- Digitalisierung des zeitgenössischen Tanzes in Braunschweig (Fördergegenstand 2)
− Erstellung von Webauftritten
− Entwicklung von Social-Media-Strategien
− Erschließung von digitalen Auftrittsmöglichkeiten
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
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freischaffende professionelle Vertreterinnen und Vertreter der Kunstform zeitgenössischer Tanz (Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreografen) mit Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig
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freischaffende professionelle Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern, Choreografinnen und Choreografen) der Kunstform zeitgenössischer Tanz, die sich in der Rechtsform Personengesellschaft (GbR) oder in der Rechtsform einer rechtsfähigen juristischen Person des privaten Rechts zusammengeschlossen haben, z. B. eingetragener Vereine oder gGmbH, deren Sitz sich in der Stadt Braunschweig befindet. Sie müssen ihre Tätigkeit vorzugsweise hauptberuflich ausüben und dies durch eine entsprechende Darstellung von bisherigen Engagements, durchgeführten Projekten, Videolinks zu Produktionen und Presseresonanzen belegen können.
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Im Kontext des Probenraum-Sharings (Fördergegenstand 1) können sich zudem Braunschweiger Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in der Stadt Braunschweig bewerben.
Was ist förderfähig?
Im Rahmen der Probenraumförderung bezieht sich die Zuwendung auf die Mietkosten.
− Die Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten sowie Betriebskosten enthalten.
− Förderfähig sind zudem die Gebühren für Videokonferenzprogramme, Webhosting, Website und Internetanschluss, wenn sich die hierfür benötigten Anschlüsse in den gemieteten Räumlichkeiten befinden.
Im Rahmen der Förderung der Digitalisierung bezieht sich die Zuwendung auf Kosten
− für die Erstellung von Websites und digitalen Anwendungen,
− die Entwicklung von Social-Media-Strategien, digitalen Projekten und Kampagnen,
− Mietgebühren für das Equipment für Aufzeichnungen oder Echtzeitübertragungen im digitalen Raum.
Wie hoch ist die Förderhöchstgrenze?
Probenraumförderung (Fördergegenstand1)
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Einzelkünstlerinnen und –künstler: maximal 6.000,00 Euro pro Jahr bei maximal 18,00 Euro bruttowarm / Quadratmeter
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freie Tanzgruppen und Initiativen sowie im Kontext des Probenraum-Sharings Interessenvertretungen der Braunschweiger Darstellenden Künste: maximal 42.000,00 Euro pro Jahr bei maximal 18,00 Euro bruttowarm / Quadratmeter
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zur infrastrukturellen Unterstützung von Vernetzungs- und Informationsleistungen maximal 4.500,00 Euro pro Jahr
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Digitalisierung (Fördergegenstand 2)
− maximal je 5.000,00 Euro
Was ist einzureichen?
Probenraumförderung (Fördergegenstand 1)
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Ein Belegungsplan des Probenraums für den Förderzeitraum, aus dem eine kontinuierliche Nutzung des Probenraums hervorgeht.
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Eine Konzeptskizze der geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahme
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Einzelkünstlerinnen und -künstler: Portfolio (max. 2 MB) mit künstlerischem Lebenslauf, aktuellen Projekttätigkeiten als Tänzerin oder Tänzer und/oder Choreografin oder Choreograf im Bereich des professionellen zeitgenössischen Tanzes als Nachweis einer kontinuierlichen, künstlerischen Tätigkeit auf einem professionellen Niveau
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Freie Gruppen und Initiativen: Eine Darstellung der Gruppe / Company mit aktuellen Projekttätigkeiten mit einem Portfolio der einzelnen Mitglieder (max. 2 MB) sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags
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Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste: Gesellschaftsvertrag bzw. Vereinssatzung und aktuelle Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen
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Kopie/Scan des Grundrisses des genutzten Mietobjekts, aus welchem der Nutzungszweck der gemieteten Räumlichkeiten im Sinne des Förderzwecks ersichtlich ist
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Kopie/Scan des bestehenden Mietvertrags über den zu fördernden Arbeitsraum / über die zu fördernden Arbeitsräumlichkeiten bzw. alternativ eine Absichtserklärung des Vermieters/der Vermieterin aus welcher die zu erwartenden Kosten hervorgehen.
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Kopie/Scan des Vertrages mit dem Stromanbieter
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Kopie/Scan des Vertrages mit dem Provider
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Digitalisierung (Fördergegenstand 2)
− Eine Konzeptskizze des Vorhabens
− Ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Auflistung der geplanten Fördermittel, Sponsorengelder etc., soweit dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist.
Wie wird die Professionalität nachgewiesen?
Nachweis der Professionalität: Die in den Fördergegenständen 1 und 2 geforderte professionelle Tätigkeit im Bereich zeitgenössischer Tanz wird in der Regel wie folgt nachgewiesen:
− durch eine abgeschlossene Tanzausbildung in den Bereichen klassischer oder moderner/zeitgenössischer Bühnentanz
− durch einen abgeschlossenen Bachelor-Studiengang, etwa in den Bereichen Bühnentanz oder Tanz, Kontext, Choreografie (z.B. Bachelor-Studiengang-Tanz)
− an einer entsprechenden Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie
Bei fehlendem Ausbildungsnachweis kann die Professionalität durch Engagements und eine regelmäßige Projekttätigkeit nachgewiesen werden, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lassen.
Ist die Förderung des Probenraums mit einer öffentlichkeitswirksamen Maßnahme verknüpft?
Im Falle einer Förderung muss mindestens eine öffentlichkeitswirksame, teilhabeorientierte Veranstaltung/Aktivität im Förderjahr durchgeführt werden (z.B. Tag der offenen Tür, öffentliche Probe, Workshop für Mitglieder der Stadtgesellschaft o. a.).
Maßgeblich ist die Richtlinie.