Sporthallensuche / -belegung

Aktuell

Aufgrund von technischen Problemen bei der Darstellung der Sportstättenbelegung wird gebeten, Auskünfte zu Nutzungszeiten direkt bei dem Sportreferat anzufragen. Nutzen Sie hierzu bitte auch die Mailadresse: sportmanager@braunschweig.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Öffnung von zwei Rundlaufbahnen für private Freizeitläuferinnen und –läufer

Bis auf Weiteres besteht für private Freizeitläuferinnen und Freizeitläufer wieder die Möglichkeit auf zwei Rundlaufbahnen auf Braunschweiger Sportanlagen kostenfrei zu trainieren. Hierfür ist mit einem Vorlauf von mind. 2 Tagen eine Anfrage an das städtische Belegungsmanagement zu senden. Dies ist per E-Mail bzw. über das Sportstättenbelegungsportal möglich.

Hier gelangen Sie direkt zu der Belegungsanfrage für die Rundlaufbahnen:

  • Leichtathletikanlage Sportanlage Rote Wiese (400 m, Rotgrand)
  • Rundlaufbahn Sportanlage Bienroder Weg 50/51 (400 m, Rotgrand)

Geben Sie zur Suche bei Name „Sportanlage“ ein und wählen eine der beiden oben genannten Sportanlagen aus. Im nächsten Schritt ist die Rundlaufbahn (Sportanlage Bienroder Weg 50/51) bzw. Leichtathletikanlage (Sportanlage Rote Wiese) auszuwählen.

Über die Belegungsanfrage ist es dann möglich für einen beliebigen Tag eine Belegung anzufragen.

Bei „Sportart“ geben Sie bitte „Laufen“ ein, bei „Mannschaft/Gruppe“ bitte „Einzelperson“, bei Anlagenteil wählen Sie „Rundlaufbahn“ bzw. „Leichtathletikanlage“.

Hinweis:

Eine parallele Nutzung der Rundlaufbahn bzw. Leichtathletikanlage zum Vereinstrainings- bzw. Punktspielbetrieb ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Hausordnungen der Sportanlagen sind zu beachten. Den Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung der Stadt Braunschweig ist ausgeschlossen.


Wichtiger Hinweis:

In den Turn- und Sporthallen der Stadt Braunschweig haben die Schulen zur Abdeckung des schulsportlichen Bedarfs ein vorrangiges Belegungsrecht gegenüber dem Vereinssport. Nur in Ausnahmefällen ist eine Belegung in den für den Schulsport vorgesehenen Hallenzeiten durch Sportvereine möglich.  

Gemäß des Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig vom 16.04.1986 haben die Schulen für schulsportliche Zwecke ein vorrangiges Belegungsrecht von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Schulen mit gymnasialer Oberstufe darüber hinaus bis 18.00 Uhr.

Buchungsanfragen über die Funktions-E-Mail sind ausschließlich den Braunschweiger Sportvereinen vorbehalten. Eine Buchung direkt von Privatpersonen ist nicht vorgesehen.


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