Rauchmelder retten Leben!
Wir beteiligen uns an der Aktion "Freitag der 13. ist Rauchmeldertag" des Forums Brandrauchprävention e.V.!
Rauchmelder retten Leben
Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.
Nachts ist die Gefahr am größten
Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Vorbeugender Brandschutz mit Rauchmeldern
Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes im Durchschnitt vier Minuten zur Flucht bleiben. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben. In einem Brandversuch des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) im Jahre 2007 gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr alarmierte der Rauchmelder bereits 2 Minuten nach dem Brandausbruch, es blieben weitere 2 Minuten, um ungefährdet den Raum zu verlassen. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Aus diesem Grund haben sich Rauchmelder als Lebensretter und wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.
Hören Sie Ihren Rauchmelder?
Wohnen und vor allem schlafen Sie auf mehr als einer Etage oder in einem Haus oder ist das Kinderzimmer sehr weit vom Schlafzimmer entfernt? Dann empfehlen sich vernetzte Rauchmelder, per Funk oder Kabel, die Sie rechtzeitig alarmieren, wenn einer der Rauchmelder in Haus oder Wohnung einen Brand meldet. Je nach Typ und Vernetzung können Sie z. T. sogar sehen, welcher Rauchmelder, d. h. welcher Raum betroffen ist.
Initiative "Mit Sicherheit ins Leben - jedem Neugeborenen einen Rauchmelder“
Die Initiative "Mit Sicherheit ins Leben - jedem Neugeborenen einen Rauchmelder“ ist ein bundesweites Vorzeigeprojekt im vorbeugenden Brandschutz. Mehrere Feuerwehren in Deutschland beteiligen sich bereits an diesem Projekt. Auch die Löschgruppe Elspe der Feuerwehr Lennestadt beteiligt sich seit März 2013 an diesem Projekt. Informationen dazu unter: www.feuerwehr-elspe.de/initiative-mit-sicherheit-ins-leben (Öffnet in einem neuen Tab)
Haben Sie Fragen zu Rauchmeldern? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Auf diesen Seiten finden Sie auch weitere, ausführliche Informationen zum Thema Rauchmelder.
Copyright Fotos und Text stammen von den Webseiten: www.rauchmelder-lebensretter.de (Öffnet in einem neuen Tab) und http://www.feuerwehr-lennestadt.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Rauchmelderpflicht seit 1. November 2012 in Niedersachsen!
Am 20.03.2012 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verabschiedet.
Damit besteht zukünftig auch im Land Niedersachsen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen.
Geregelt ist dies im § 44 Absatz 5 der NBauO.
Er lautet [Zitat]:
„(5) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
4Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen sind die Mieterinnen und Mieter, Pächter und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung.
5§ 56 Satz 2 gilt entsprechend.“