Rettungsassistent

Rettungsassistent in Zukunft Notfallsanitäter

Die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst stellen der Notfallsanitäter und bis Ende 2013 der Rettungsassistent dar. Der Notfallsanitäter durchläuft eine dreijährige Ausbildung, welche 2014 eingeführt wurde und umfangreicher ist als die des Rettungsassistenten. Maßgeblich ist hier das Notfallsanitätergesetz. Inzwischen ist in allen Bundesländern in der Notfallrettung, also in der Regel auf Rettungswagen, mindestens ein Notfallsanitäter/Rettungsassistent vorgeschrieben. Die Mehrheit der Bundesländer schreibt inzwischen auch für den Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs mindestens die Notfallsanitäter-/Rettungsassistentenqualifikation vor. Der Rettungsassistent (RettAss oder RA) war in Deutschland der erste staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch den Notfallsanitäter abgelöst, der durch das Notfallsanitätergesetz eingeführt wird. Die Ausbildung des bisherigen Rettungsassistenten war bundesweit einheitlich an Berufsfachschulen geregelt und betrug insgesamt zwei Jahre (bei der sog. „Insellösung“ drei Jahre). Dem Rettungsassistenten in Deutschland entsprechen in etwa der Notfallsanitäter in Österreich, der diplomierte Rettungssanitäter in der Schweiz, der Emergency Medical Technician-Paramedic (Paramedic) in den Vereinigten Staaten und der Emergency Medical Technician in England. In Deutschland werden im Volksmund für die nicht-ärztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes häufig fälschlicherweise die allgemeinen Bezeichnungen Sanitäter oder Rettungssanitäter verwendet, beides sind jedoch keine staatlich anerkannten Ausbildungsberufe.

Aufgaben

Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die eigenständige Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes möglich oder aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.

Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung war durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt, welches zum 1. Januar 2014 außer Kraft trat. Der neue Beginn einer Ausbildung ist daher nicht mehr möglich; bereits begonnene können aber nach bisherigem Recht fortgesetzt werden. Die Ausbildung gliederte sich in zwei Teile: Das erste Jahr bestand aus der Vermittlung von Theorie an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung endete mit einer staatlichen Prüfung, welche meistens aus einem praktischen (dieser Teil konnte z.B. wie folgt gegliedert sein: Herz-Lungen-Wiederbelebung, internistisch, chirurgisch), einem theoretischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Die Prüfung wurde unter Aufsicht der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) durchgeführt. Unter anderem haben Rettungssanitäter und examiniertes Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr sowie Sanitätsbeamte der Polizei und Bundespolizei die Möglichkeit, sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen zu lassen. Das zweite Jahr musste der Schüler auf einer Lehrrettungswache verbringen. Dort wurden die praktischen Fähigkeiten vertieft. Rettungssanitäter konnten sich Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil endete mit einem sogenannten „Abschlussgespräch“, bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf geprüft wurde. Danach erhielt der Auszubildende von der zuständigen Behörde desjenigen Bundeslandes, in dem der theoretische Teil der Ausbildung abgeschlossen wurde (in der Regel, sofern vorhanden, beim jeweiligen Regierungspräsidium) auf Antrag die Urkunde über die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in“.Quelle: Dieser Artikel basiert aus den Artikeln Rettungsfachpersonal und Rettungsassistent der freien Enzyklopädie Wikipedia sund steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 

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