Schulbezirke

Freie Schulwahl oder Pflichtschule?

In der Schulbezirkssatzung der Stadt Braunschweig sind die Schulbezirke für die einzelnen Schulen festgelegt. Für die Grundschulen gibt es grundsätzlich kleinräumige Schulbezirke. Eine Ausnahme bilden die katholischen Bekenntnisgrundschulen Edith Stein, Hinter der Masch und St. Josef, für die das Stadtgebiet als gemeinsamer Schulbezirk gilt. Für die weiterführenden Schulen gilt ebenfalls das Stadtgebiet als gemeinsamer Schulbezirk, so dass ein Wahlrecht besteht, an welcher weiterführenden Schule Ihr Kind beschult wird. Die aktuelle Schulbezirkssatzung, die Anlage zur Schulbezirkssatzung und ein alphabetisches Straßenverzeichnis zur Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Grundschulen steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Keine Schulbezirksbindung gibt es für Schulen in anderer Trägerschaft.

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