Seniorenwohnungen

Die Seniorenwohnungen werden in ihrer Ausstattung den Bedürfnissen alter Menschen gerecht, wie z. B. durch

  • sanitäre Einrichtungen, die altengerecht sind,
  • keine Treppenhausreinigung, Schneeräumung etc.
  • einige Seniorenwohnungen sind an stationäre Einrichtungen angebunden, was z. B. die Teilnahme am stationären Mittagstisch, Veranstaltungen etc. ermöglicht. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenwohnungen werden dann auch bevorzugt in dem Heim aufgenommen.

Die Wohnung sollte barrierefrei erbaut sein oder zumindest sollte die Wohnung möglichst ohne Stufen, also auch mit Gehhilfen oder Rollstuhl erreichbar sein. Einige Seniorenwohnungen bieten oft nur in Teilbereichen Barrierefreiheit. Dies sollte bei der Entscheidung für oder gegen einen Einzug bedacht werden.

Auf der Suche nach einer barrierefreien oder zumindest seniorengerechten Wohnung sollten bestimmte Gesichtspunkte überprüft werden.

Ambulante Dienste, wie z. B. Pflegedienste, Essen auf Rädern etc. müssen selbst organisiert werden.

Um eine Seniorenwohnung beziehen zu können, muss das 60. Lebensjahr vollendet sein und meistens ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Seniorengerechtes WohnenPDF-Datei478,98 kB".

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