Ehrenamtliche als rechtliche Betreuer
Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre persönlichen Angelegenheiten (wie z. B. Finanzen, Anträge bei Behörden, Organisation von Hilfen, ...) selbst zu regeln, benötigen eine Person, die für Sie dieses regelt. Diese Person wird durch das Amtsgericht (Öffnet in einem neuen Tab) als (rechtlicher) Betreuer bestimmt.
In den meisten Fällen übernehmen Angehörige die rechtliche Betreuung. Daneben kann das Amtsgericht auch "fremde" Personen als Betreuer benennen. Das sind dann ehrenamtliche oder Berufsbetreuer.
Ehrenamtliche Betreuer werden vorangig für Betreuungen eingesetzt in denen "einfachere" Aufgaben zu leisten sind. Unterstützt werden sie von der Betreuungstelle der Stadt Braunschweig.