Braunschweig Pass
Der Rat der Stadt Braunschweig hat zum 1. Oktober 2012 den „Braunschweig Pass“ eingeführt, um allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern.
Wofür brauche ich den Braunschweig Pass?
Mit dem Braunschweig Pass können Sie Geld sparen. Sie bekommen Rabatte zum Beispiel für Kultur- und Sportveranstaltungen, Mitgliedsbeiträge und Fahrkarten für Busse und Bahnen.
Eine Liste von allen Orten, die Rabatte anbieten, finden hier.
⚠ Der Braunschweig Pass ist kein Ticket! Sie brauchen immer noch ein Ticket oder eine Eintrittskarte.
Wer kann den Braunschweig Pass bekommen?
Wenn Sie in Braunschweig wohnen und Hilfe vom Staat bekommen, können Sie den Braunschweig Pass bekommen. Das gilt zum Beispiel für Personen, die Bürgergeld (SGB II), Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX), Sozialhilfe (SGB XII) oder Wohngeld (Wohngeldgesetz) bekommen. Auch Asylbewerberleistungsberechtigte und Familien, die einen Kinderzuschlag bekommen, können den Pass erhalten.
Neuer Braunschweig Pass jeweils zum 1. September
Jedes Jahr am 1. September schickt die Stadt Braunschweig den Braunschweig Pass per Post an alle, die ihn bekommen können.
Wenn Sie keinen Braunschweig Pass erhalten haben:
Wenn Sie erst danach leistungsberechtigt geworden sind oder aus anderen Gründen keinen Braunschweig Pass erhalten haben, können Sie einen Braunschweig Pass beantragen.
So geht’s:
- Schicken Sie eine E-Mail mit einem Scan Ihres Bewilligungsbescheides (Nachweis über den Erhalt einer der o. g. Leistungen) an fachbereich50braunschweigde oder
- Füllen Sie den Antragsvordruck in unserem Flyer (s. u.) aus und schicken Sie ihn mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheides an das Jobcenter Braunschweig, Willy-Brandt-Platz 7, 38102 Braunschweig oder an den Fachbereich Soziales und Gesundheit, Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig
Der Braunschweig Pass wird Ihnen dann zeitnah per Post zugesandt.
Es gibt auch Regeln für den Braunschweig Pass…
Nur Sie können Ihren Braunschweig Pass benutzen. Sie müssen immer einen Ausweis mit Foto dabeihaben, wenn Sie den Pass benutzen. Sie dürfen den Pass nur benutzen, solange Sie Hilfe vom Staat bekommen. Wenn Sie keine Hilfe mehr vom Staat bekommen, müssen Sie den Braunschweig Pass sofort an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Soziales und Gesundheit, zurückgeben.
Wer beantwortet mir Fragen zum Braunschweig Pass?
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Anschrift
Naumburgstraße
25
38124
Braunschweig
Kontakt
E-Mail-Adresse:
fachbereich50@braunschweig.de