Braunschweig Pass

 
Neuer Braunschweig Pass ab 1. September 2024

Wie bereits in den letzten Jahren wird der Braunschweig Pass allen Berechtigten rechtzeitig zum 1. September 2024 zugesendet. Der Pass wird für ein Jahr gültig sein.

Der Rat der Stadt Braunschweig hat zum 1. Oktober 2012 den „Braunschweig Pass“ eingeführt, um allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern die Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern.

Wofür brauche ich den Braunschweig Pass?

Gegen Vorlage des Braunschweig Passes erhalte ich Ermäßigungen bei Eintrittspreisen in zahlreichen Museen, Theater, Kultur- und Bildungseinrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr, in Schwimmbädern oder bei Mitgliedsbeiträgen in zahlreichen Sportvereinen. Genaue Angaben über die Anbieter und die Vergünstigungsleistungen können Sie hier einsehen.

Wer kann den Braunschweig Pass bekommen?

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB IX, SGB XII), Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte, die in Braunschweig wohnen.

Wenn Sie keinen Braunschweig Pass erhalten haben:

Wenn Sie erst danach leistungsberechtigt geworden sind oder aus anderen Gründen keinen Braunschweig Pass erhalten haben, können Sie uns Ihren Wunsch auf einen Braunschweig Pass mit dem Vordruck im Flyer mitteilen.

Bitte stecken Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheides in die dafür vorgesehenen Briefkästen beim Jobcenter Braunschweig oder beim Fachbereich Soziales und Gesundheit.

Sollten Sie die Möglichkeit haben Ihren Bewilligungsbescheid einzuscannen, so können Sie Ihren Braunschweig Pass auch per Email beantragen. Nutzen Sie hierzu bitte die unten aufgeführte Emailadresse.

Der Braunschweig Pass wird Ihnen dann zeitnah per Post zugesandt.

Ganz ohne Regeln funktioniert auch der Braunschweig Pass nicht!

Der Braunschweig Pass ist nicht übertragbar und darf ausschließlich von der im Pass aufgeführten Person genutzt werden. Er gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

Zur Nutzung sind nur Personen berechtigt während des Bezuges von laufenden Leistungen. Sobald der Leistungsanspruch entfällt, ist der Pass unverzüglich und unaufgefordert an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Soziales und Gesundheit zurückzugeben.

Wer beantwortet mir Fragen zum Braunschweig Pass?

Fachbereich Soziales und Gesundheit

-Braunschweig Pass-

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

Kontakt

Weitere Informationen

Tel: 0531/470-1

Erläuterungen und Hinweise