Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in Braunschweig
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?
- eintägige Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Nachhilfeunterricht
- Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten
Wer bekommt diese Leistungen?
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II
- Leistungsberechtigte nach dem 3. & 4. Kapitel SGB XII
- Kinderzuschlagsberechtige
- Wohngeldberechtigte
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Welche Personenkreise sind berechtigt?
- Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Ihren Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen sie grundsätzlich dort stellen, wo sie bereits jetzt Leistungen erhalten:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Jobcenter Braunschweig, Willy-Brandt-Platz 7, 38102 Braunschweig
Wohngeldempfänger, Kinderzuschlagsberechtigte, Leistungsberechtigte nach dem 3. & 4. Kapitel SGB XII
Stadt Braunschweig, Sachgebiet Bildung- und Teilhabe, Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig
Leistungsberechtigte dem AsylbLG
Stadt Braunschweig, Abt. Migrationsfragen und Integration, Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig
Weitere Informationen finden Sie hier
Informationsfilm Bildung und Teilhabe
Bitte schauen Sie sich unseren Informationsfilm über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an. Das Video ist in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abrufbar.