Vortragsreihe: Pflegereform

Vortragssreihe im Pflegestützpunkt:

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Leistungen der Pflegeversicherung

Neu ab 01.01.2017

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Der neue Pflegebedürftigkeitsbergriff und die Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade wurden zum 1. Januar 2017 wirksam.

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen und dem Zeitaufwand des Betroffenen. Dies ändert sich mit der neuen Pflegereform.

Statt der bisherigen Pflegestufen wird es 5 Pflegegrade geben, was eine differenzierte Einschätzung des benötigten Pflegeaufwandes ermöglicht. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an den benötigten Pflegeminuten, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten des Menschen – Maßstab für die Beurteilung ist damit der Grad der Selbständigkeit. Außerdem werden bei der Begutachtung weitere Aspekte, wie beispielsweise kommunikative Fähigkeiten oder die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte mit einbezogen.

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