Laden von Elektrofahrzeugen vor der Haustür
Der Deutsche Städtetag informiert über das erlaubnispflichtige Laden von privaten Elektrofahrzeugen mit gesichertem Kabel vor der Haustür.
Die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs nimmt Gestalt an, auf den Braunschweiger Straßen sind immer mehr Elektrofahrzeuge zu sehen. Auch die Anzahl an Ladesäulen wächst stetig. Etwa 113 Ladepunkte sind derzeit im öffentlichen oder halböffentlichen Raum Braunschweigs in Betrieb und für die Öffentlichkeit zugänglich. Derzeit baut die Stadt Braunschweig das öffentliche Ladenetz gemeinsam mit der KOM|DIA als Konzessionärin weiter aus und schafft bis zu 500 neue Ladepunkte (Öffnet in einem neuen Tab).
Elektrofahrzeuge werden im bundesdeutschen Durchschnitt zu rund 10 % an öffentlichen Ladesäulen geladen. In Braunschweig entsteht aufgrund der Siedlungsstruktur ein Ladebedarf im öffentlichen Raum von ca. 16 %, der perspektivisch durch das flächendeckende Ladenetz gedeckt wird. Wer die Möglichkeit hat, lädt sein Elektrofahrzeug an zudem privaten Ladeeinrichtungen am Wohnort und am Arbeitsplatz.
Aus einer Umfrage des Deutschen Städtetages geht nun hervor, dass in vielen Städten und Gemeinden private Elektrofahrzeuge zunehmend vor der Haustür auf öffentlichen Stellflächen geladen werden. Das Ladekabel wird hierbei von der privaten Ladeeinrichtung oder Steckdose über den Gehweg zum Elektroauto geführt - teilweise ungesichert, teilweise mit Hilfe von Kabelbrücken.
Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeuges mit eigenem Ladekabel vor der Haustür wird entsprechend des Urteils des Frankfurter Verwaltungsgerichtes vom 18.02.2022 als erlaubnispflichtige Sondernutzung eingestuft und muss dementsprechend beantragt werden. Mit den Umfrageergebnissen zeigt der Deutsche Städtetag auch, dass die Duldung oder Genehmigung von Ladekabeln im öffentlichen Verkehrsraum mit Verweis auf das Urteil vom VG Frankfurt von den Städten und Gemeinden ganz überwiegend abgelehnt wird.
Die Verkehrssicherheit auf Geh- und Radwegen sowie deren barrierefreie Nutzung durch alle Bürger:innen wird auch in der Stadt Braunschweig höher bewertet als das Interesse, ein privates Elektrofahrzeug unmittelbar vor dem Wohnhaus zu laden. Auch wenn es der umweltpolitische Wille ist, mit Elektrofahrzeugen und Strom aus erneuerbaren Energien einen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten, gilt das Auslegen von Kabeln mit oder ohne Kabelhilfe als Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs und ist demzufolge nicht erlaubnisfähig.