Urheber- und Nutzungsrecht bei Geodaten
Analoge und digitale Geodaten (Karten, Pläne, Luftbilder und Datenbanken), somit auch kommunale Geodaten und daraus abgeleitete Stadtkarten, sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 in der zurzeit gültigen Fassung) geschützt. Analoge und digitale Geodaten dürfen danach nur mit Erlaubnis der Stadt Braunschweig im Rahmen eines Nutzungsrechts vervielfältigt, umgearbeitet oder veröffentlicht bzw. im Internet präsentiert werden.
Die besonderen Nutzungsbedingungen gelten ebenfalls für die Daten in einem Geoportal im Internet (Stadtplan, Portal mit Kartenviewer etc.). Die Betrachtung der im Portal vorhandenen Daten auf dem Bildschirm über die Internetanwendung ist zulässig und kostenfrei. Der Ausdruck von Ausschnitten für den Privatgebrauch ist erlaubt. Das Herunterladen und die Weiterverwendung der Daten ist jedoch nicht gestattet, sondern bedarf dann der in der Regel kostenpflichtigen Einräumung eines Nutzungsrechts durch den Urheber, hier der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, Abteilung Geoinformation.
Nutzungsrecht
Die Nutzung kommunaler Geodaten und der Stadtkarten sowie deren Vervielfältigung sind in der Regel kostenpflichtig und bedürfen eines schriftlichen Antrages an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, Abteilung Geoinformation. Die Abteilung Geoinformation erteilt das Nutzungsrecht und stellt Ihnen die Daten oder die Druckvorlagen der gewünschten Karte zur Verfügung, sofern Sie die Nutzungsbedingungen schriftlich anerkannt und ein Nutzungsentgelt entrichtet haben.
Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann, geben Sie uns bitte den Verwendungszweck, die Auflagenhöhe, die Größe des Kartenausschnittes und natürlich die gewünschte Daten- / Kartengrundlage sowie Materialangaben und Datenformat an. Bei Nutzung von Geodaten in Netzen benötigen wir zusätzlich die Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze, an denen das System zum Einsatz kommt.
Einen Nutzungsantrag und unsere Nutzungsbedingungen finden Sie in der Rubrik Formulare.
Die Einräumung eines Nutzungsrechtes für flächendeckende Datensätze des Stadtgebietes ist möglich. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Mögliche Verwendungszwecke von Karten oder Geodaten sind:
- Nutzung in geographischen Informationssystemen sowie im Rahmen von Internetpräsentationen.
- Grundlagen für Themakarten, Abbildung in Büchern, Broschüren, Bildbänden, Zeitungen und Stadtführern, sowie zur Firmen- und Produktwerbung.
Nutzungsbedingungen (Auszug)
- Ein erteiltes Nutzungsrecht gilt nur für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck bzw. für ein vorab beschriebenes Projekt. Eine Nutzung der Geodaten, die über den genehmigten Verwendungszweck hinausgeht, ist ohne eine erneute Beantragung einer Nutzungsgenehmigung unzulässig. Eine Genehmigung zur Nutzung der Geodaten für Print-Produkte schließt die Erlaubnis zur Bereitstellung als frei zugängliches Downloadangebot z.B. in Form von PDF-Dateien als Leseprobe ein. Eine missbräuchliche Nutzung der Geodaten ist dabei auszuschließen. Dies kann durch Umwandlung in Rasterdaten bzw. Vergabe eines Kennwortschutzes geschehen.
- Die Weitergabe der Geodaten an Dritte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Weitergabe an Beauftragte des Nutzungsberechtigten zur Erfüllung eines Auftrages ist gestattet, soweit der Nutzungsberechtigte durch eine schriftliche Vereinbarung mit seinem Beauftragten sicherstellt, dass der Beauftragte die Daten nicht vervielfältigt und nur im Rahmen seiner Beauftragung verwendet, nach Gebrauch vollständig an den Nutzungsberechtigten zurückgibt und im Falle digitaler Daten von seinen Datenverarbeitungsanlagen löscht. Bei der Abgabe von analogen Vervielfältigungen an den Beauftragten muss der vertraglich vereinbarte Genehmigungsvermerk auf jedem abgegebenen Stück wiedergegeben werden.
- Erfolgt im Rahmen der zulässigen Nutzung eine Publikation in analogen oder elektronischen Medien, ist ein Genehmigungsvermerk mit dem vertraglich vereinbarten Inhalt in der vertraglich vereinbarten Form abzubilden. Ist die Wiedergabe des Genehmigungsvermerks in Form eines Internet-Hyperlinks vereinbart, soll ein gemeinsam mit den Nutzungsunterlagen übergebenes Logo als Anker dieses Links verwendet werden. Der textliche Inhalt des Genehmigungsvermerks soll als Alternate-Text (Tooltip) eingesetzt werden.
- Ein Belegexemplar des Produkts in dem die Geodaten veröffentlicht werden, ist der Nutzungsrechtsgeberin binnen einer Woche nach Erscheinen kostenfrei zuzusenden.
- Sofern der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck die Erstellung eines kommerziellen Produktes ist, das in direkter Konkurrenz zu einem Produkt der Stadt Braunschweig steht, verpflichtet sich der Nutzungsrechtnehmer, mit dem Endverkaufspreis seines Produktes den des betreffenden kommunalen Produktes nicht zu unterschreiten.
Kontaktadresse
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Bohlweg 30
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Braunschweig
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