Städtebund DIE HANSE

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Im Jahr 1980 wurde im niederländischen Zwolle der Städtebund DIE HANSE gegründet, um die jahrhundertealte Tradition des Verbundes der Hansestädte und des hansischen Gedankens wieder aufleben zu lassen. Als alte Hansestadt ist Braunschweig dort Mitglied. Die Mitgliedschaft führt die Stabsstelle Wirtschaftsdezernat. Dort wird die Arbeit der drei Organe des Städtebundes - der Delegiertenversammlung, der Hansekommission und des Präsidiums - begleitet und betreut:

Delegiertenversammlung

In die Delegiertenversammlung, dem größten der drei Organe, können alle Mitgliedsstädte ihre Delegierten entsenden. Dort werden alle Fragen und Probleme der Mitgliedsstädte der HANSE besprochen. Unabhängig von der Zahl der anwesenden Städte ist die Delegiertenversammlung beschlussfähig, wobei die Beschlüsse der Versammlung mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden. Dabei hat jede Stadt eine Stimme.

Hansekommission

Die Kommission ist im Vergleich zur Delegiertenversammlung eher ein Fachgremium und hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorschlagsrecht für die Wahl des Präsidiums an die Delegiertenversammlung
  • Vorbereitung des jeweiligen Hansetages
  • Vorbereitung der Delegiertenversammlung
  • Erarbeitung konkreter Vorschläge in Bezug auf die Politik und Organisation Der Hanse für die Delegiertenversammlung
  • Überwachung der Gestaltung und Weiterentwicklung der Politik
  • Abstimmung und Koordination der Projektarbeit der HANSE sowie nach Vorberatung durch das Präsidium
  • Empfehlung über die Durchführung von Projekten an die Delegiertenversammlung

Die Hansestädte in den jeweiligen Ländern wählen eine ihrer Hansestädte, die sie in der Kommission vertreten wird. Die Mitglieder der Kommission verpflichten sich für die Dauer von drei Jahren. Deutschland hat aufgrund der großen Anzahl von Hansestädten fünf Sitze in der Kommission. Je einen der insgesamt 25 Sitze besetzen die Länder Belgien, England, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rep. Belarus, Russland, Schottland und Schweden.

Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten aus verschiedenen Hansestädten. Der Präsident oder die Präsidentin trägt die Bezeichnung "Vormann" und ist die oder der Vorsitzende des Präsidiums. Der Vormann ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck. Das Präsidium bestimmt aus seinem Kreis für die Dauer der Wahlzeit eine Stellvertreterin oder einen 1. Stellvertreter. Das Präsidium wird mit Ausnahme des Vormanns von der Delegiertenversammlung gewählt, welchem mindestens Vertreter aus drei europäischen Ländern angehören sollen. Die Wahlzeit des Präsidiums ist identisch mit der Wahlzeit der Kommission und beträgt drei Jahre.

Das Präsidium bereitet die Kommissionssitzungen und die Delegiertenversammlungen vor, stimmt die Projekte der HANSE ab und koordiniert diese und spricht Empfehlungen zu den einzelnen Projekten an die Kommission aus. Die abschließende Entscheidung über die Durchführung von Projekten liegt bei der Delegiertenversammlung.

In Ergänzung und zur Unterstützung des Städtebundes DIE HANSE gibt es weitere Zusammenschlüsse, die sich der hansischen Tradition verpflichtet haben und diese lebendig halten wollen:

Erläuterungen und Hinweise