Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst
Fragen und Antworten
Für den Winterdienst hat die Stadt Braunschweig die ALBA Braunscheig GmbH umfassend beauftragt. Daher finden Sie unter dem folgenden Link dort die umfassendsten Fragen und Antworten zum Thema Winterdienst:
Hier finden Sie daher nachfolgend nur eine kleine Übersicht häufig gestellter Fragen.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, folgen Sie bitte dem oben stehenden Link auf die Internetseiten der ALBA Braunschweig GmbH oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zur ALBA-Hotline auf:
0531-88620 (Mo-Do 7-18 Uhr, Fr. 7-17 Uhr)
- Warum leistet die Stadt auf Rad- und Fußwegen teilweise keinen Winterdienst?
- Darf ich das nicht mehr benötigte Streugut vom Gehweg in die Gosse fegen?
- Bin ich als Hinterlieger auch zum Winterdienst verpflichtet?
- Wann müssen die Gehwege vom Streugut wieder befreit sein?
- Muss ich auch die Gosse von Streugut befreien?
Warum leistet die Stadt auf Rad- und Fußwegen teilweise keinen Winterdienst?
Auf den öffentlichen Gehwegen (sowie auf sog. "kombinierten Geh- und Radwegen") müssen die Anlieger Winterdienst leisten, d. h. sie müssen räumen und streuen.
Die Radwege werden im Auftrag der Stadt nach einem Prioritätensystem geräumt. Vorrang haben dabei immer besonders wichtige und stark genutzte Wegeverbindungen.
Darf ich das nicht mehr benötigte Streugut vom Gehweg in die Gosse fegen?
Nein, auf keinen Fall! Das ist nicht erlaubt und verursacht massive Probleme in der Kanalisation.
Bitte kehren Sie die Streugutreste zusammen und entsorgen Sie sie über den Restmüll. Danke!
Bin ich als Hinterlieger auch zum Winterdienst verpflichtet?
Grundsätzlich nicht, denn nur der Eigentümer ist zum Winterdienst verpflichtet, dessen Grundstück direkt an einem öffentlichen Weg liegt. Die Verpflichtung zum Winterdienst gilt jedoch für den Bereich, wo der Weg bzw. die Einfahrt zum Hinterliegergrundstück an den öffentlichen Weg grenzt.
Wann müssen die Gehwege vom Streugut wieder befreit sein?
Die jeweiligen Winterdienstpflichtigen müssen die Reste des Streuguts umgehend beseitigen, also sobald kein Schnee und Eis mehr liegen.
Muss ich auch die Gosse von Streugut befreien?
Das hängt von der Reinigungsklasse ab, in die Ihre Straße eingeordnet ist. Ist die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen, so ist unbedingt auch die Gosse vom Streugut zu reinigen!
In welcher Reinigungsklasse sich ihre Straße befindet, erfahren Sie bei ALBA (Kontaktdaten siehe oben). Die Reinigungsklasse ist auch wichtig für die Straßenreinigung in den anderen Jahreszeiten.