Bauen & Wohnen
Sie bauen in Braunschweig? Oder Sie wohnen bereits hier, aber Sie haben Fragen zur Energieversorgung oder zum Abfall? Sie benötigen Informationen zum Wohngeld? Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zu diesen Themen zusammengetragen.
Diese Links wurden gefunden:
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Der Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bedarf aber einer Anzeige, sofern es sich um ein Hochhaus oder einen nicht im Anhang zur NBauO genannten Teil einer baulichen Anlage handelt.
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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können.
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In begründeten Fällen kann von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden (§ 66 NBauO).
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Die Anschlussbedingungen (AB) schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Brandmeldung.
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Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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In unserer Beratungsstelle (Dienstgebäude Langer Hof 8, 5. OG) beraten wir Sie gerne, bevor Sie z. B. einen Bauantrag stellen oder wenn Sie
Fragen zum geltenden Planungs- und Baurecht haben. -
Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen bedürfen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde – Baugenehmigung.
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Unter bestimmten Voraussetzung können Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung errichtet werden (§ 62 NBauO).
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Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstücks ermöglicht. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
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Die Bauvoranfrage dient der rechtssicheren Vorabklärung von Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbstständig beurteilt werden können.
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Die Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt ist eine zentrale Anlaufstelle, in der Sie ohne Terminvereinbarung (ausgenommen bei der Bauberatung) ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in Anspruch nehmen können.
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Im Braunschweiger Schulportal finden Sie eine Übersicht aller Schulen in Braunschweig und weitere Informationen zum niedersächsischen Schulwesen und zu den einzelnen Schulformen.
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Vorgehensweise zur Beantragung eines Anschlusses an das Wassernetz in Braunschweig
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Online-Service der BS|ENERGY
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Die Stadt Braunschweig bietet kostenfreie Information und Beratung rund um die Themen Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an.
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Durch Frost entstehen teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Leitungen. Was können Sie tun, wenn eine Leitung eingefroren oder geplatzt ist?
Tipps und Hinweise wie Sie sich verhalten können. -
Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels
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Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.
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Die Planende Gefahrenabwehr umfasst den Vorbeugenden Brandschutz, die Einsatzvorbereitung sowie den Bevölkerungsschutz.
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Die Wohnung mancher älterer Menschen ist für ihre Anforderungen und Bedürfnisse nicht mehr geeignet. Sie ist z. B. zu groß oder die Treppe wird zum Hindernis. Nun kann man entweder in der Wohnung/in dem Haus Umbaumaßnahmen vornehmen oder zieht in eine sogenannte seniorengerechte Wohnung um.
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Informationen zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen bzw. des Tragwerks eines Gebäudes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
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Wohnungsmarkt, Wohnungangebote, Informationen der Nibelungen Wohnbau GmbH sowie der ALBA Braunschweig GmbH, Informationen über Energie, Abfall, Unser sauberes Braunschweig
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Wohnraumförderung ist Ländersache. Seit 2010 gilt in Niedersachsen das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die Wohnraumförderung des Landes. Mit der Wohnraumförderung trägt das Land dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten. Gegenstand der Wohnraumförderung des Landes sind im Einzelnen die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung. Sie richtet sich insbesondere an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, mit Kindern, mit Menschen mit Behinderung und mit älteren Menschen. Im Jahr 2017 hat der Rat der Stadt ein kommunales Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum verabschiedet. Eines der Instrumente ist in Ergänzung zur Landesförderung das kommunale Wohnraumförderprogramm.
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Sie suchen eine Wohnung in Braunschweig? Diese Liste der Wohnungsunternehmen in Braunschweig ist Ihnen möglicherweise eine Hilfe dabei.