Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
Die Stadt Braunschweig hat vielfältige Erfahrungen mit Einwohnerbeteiligung in verschiedensten Kontexten der Stadtentwicklung der Stadt Braunschweig. Sei es beispielsweise beim Stadtbahnausbau, dem Kulturentwicklungsplan, bei der Gestaltung von Stadtplätzen oder der Weiterentwicklung ganzer Quartiere. Dabei stellen sich immer wieder die gleichen Fragen:
- Was ist Bürgerbeteiligung genau?
- Wozu und wie oft dürfen die Einwohnerinnen und Einwohner mitreden?
- Wie aufwendig darf, wie umfangreich muss die Öffentlichkeitsbeteiligung sein?
Deshalb hat sich die Stadt Braunschweig auf den Weg gemacht bis 2024 Leitlinien und ein Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung zu erarbeiten.
Ziel ist es ein gemeinsames Verständnis von Beteiligung zu entwickeln, Qualitätskriterien festzulegen und Spielregeln für die Ausgestaltung und Umsetzung zukünftiger Beteiligungsprozesse aufzustellen. Ein Arbeitskreis mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ratspolitik, Verwaltung und Einwohnerschaft hat zunächst zehn Leitlinien zur Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet und darauf aufbauend anschließend das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung entwickelt. Das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung wurde im Mai 2024 vom Rat der Stadt beschlossen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der städtische Beteiligungsplattform „Mitreden (Öffnet in einem neuen Tab)“
Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
Frau Heike Peter
Anschrift
Reichstraße
3
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4704133
E-Mail-Adresse:
Heike.Peter@braunschweig.de
E-Mail-Adresse:
buergerbeteiligung@braunschweig.de
Website:
http://www.braunschweig.de/beteiligung (Öffnet in einem neuen Tab)