Schiedspersonen
Die Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist bereits über 170 Jahre alt. Bereits 1827 wurde das Schiedsmannswesen zunächst für die Provinz Preußen mit der Maßgabe eingeführt, dass die Schiedsmänner Streitigkeiten wegen Geldforderungen schlichten konnten, also in Zivilsachen vermögensrechtlicher Art tätig wurden. Im Jahre 1879 wurde durch eine Änderung der Strafprozessordnung die Zuständigkeit der Schiedsmänner auch auf Privatklagesachen erweitert (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung).
Da die Schiedsmänner seinerzeit in der Schlichtung sehr erfolgreich waren, hat sich dieses System der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und jetzt immer mehr auch durch Schiedsfrauen bis auf den heutigen Tag erhalten. Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland in zwölf Ländern ca. 10.000 Schiedsmänner und Schiedsfrauen, geschlechtsneutral auch Schiedspersonen genannt. In Sachsen heißen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner übrigens Friedensrichterinnen und Friedensrichter. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. ist die Interessenvertretung der Schiedspersonen.
Der Schiedsamtsbezirk ist zunächst die Gemeinde. Das Gemeindegebiet oder Stadtgebiet kann je nach Geschäftsanfall für die Schiedsfrauen und Schiedsmänner auch in mehrere Schiedsamtsbezirke (in Braunschweig 12) geteilt werden. Die Schiedspersonen werden vom örtlich zuständigen Stadtbezirksrat auf 5 Jahre gewählt. Die gewählten Schiedspersonen werden von dem jeweiligen Direktor des örtlich zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und vereidigt. Dieser übt die Fachaufsicht, teils auch die Dienstaufsicht über die Schiedsfrauen und Schiedsmänner seines Amtsgerichtsbezirkes aus.
Zur Schiedsfrau oder zum Schiedsmann kann jede Person, die das 30. Lebensjahr vollendet hat, gewählt werden; darüber hinaus muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Es dürfen keine Umstände in der Person vorliegen, die sie zur Führung dieses Amtes ungeeignet machen.
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist ein Ehrenamt, d. h. die Schiedsperson stellt ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung, so dass insoweit die Verfahrenskosten gering bleiben. Die so von ihrer Person her geeigneten und aus- und fortgebildeten Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen alsdann das Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch, wobei im Streitfall immer das Schiedsamt örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.
Bei Antragstellung wird von der Schiedsperson ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen anfallenden Verfahrenskosten erhoben. Die Schlichtungsverhandlung - bei der beide Parteien persönlich zu erscheinen haben - wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Die Parteien sollen zu einem Vergleichsabschluss bewegt werden. Ein abgeschlossener Vergleich beendet nicht nur den Streit, sondern ist auch befriedigender als ein Urteil, weil es im engeren Sinne keinen Sieger und keine Besiegten gibt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind äußerst gering. Im Verhältnis zu den heute doch sehr hohen Gerichtskosten eine sehr kostengünstige Form der Streitbeilegung vor den Schiedsfrauen und Schiedsmännern.
Die Schiedspersonen in der Stadt Braunschweig führen heute sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in Strafsachen Schlichtungsverfahren erfolgreich durch. Die mit der Schlichtung beauftragten ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner gehen mit Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Probleme der Bürger vor.
Neben diesen offiziell erfassten Schlichtungsverfahren gibt es gerade in den Vororten und in den ländlich überschaubaren Bereichen viele erfolgreiche Schlichtungsbemühungen der Schiedspersonen, die zur Beilegung von Streitigkeiten führen, bevor sie das Stadium eines förmlichen Verfahrens erreicht haben.