Vergnügungssteuersätze

  1. Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Table Dances, Striptease-Vorführungen und andere Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art:
    • 20 v. H. des Eintrittsentgeltes bzw. 3,00 EUR je 10 m² Veranstaltungsfläche
  2. Erotische Filmvorführungen:
    • 25 v. H. des Eintrittsentgeltes bzw. 3,00 EUR je 10 m² Veranstaltungsfläche
  3. das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs oder ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen:
    • 20 v. H. des Eintrittsentgeltes bzw. 1,50 EUR je 10 m² Veranstaltungsfläche
  4. die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit:
    • 22 v. H. des Einspielergebnisses
  5. die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit:
    • in Spielhallen:
      • 50,00 EUR je Gerät
    • außerhalb von Spielhallen:
      • 40,00 EUR je Gerät
  6. elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit:
    • 15,00 EUR je Gerät
  7. Musikautomaten, Dart, Billard, Snooker, Air-Hockey, Fußballkicker:
    • 0,00 EUR

 

Erläuterungen und Hinweise