Vergnügungssteuersätze
- Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Table Dances, Striptease-Vorführungen und andere Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art:
- 20 v. H. des Eintrittsentgeltes bzw. 3,00 EUR je 10 m² Veranstaltungsfläche
- Erotische Filmvorführungen:
- 25 v. H. des Eintrittsentgeltes bzw. 3,00 EUR je 10 m² Veranstaltungsfläche
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs oder ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen:
- 20 v. H. des Eintrittsentgeltes bzw. 1,50 EUR je 10 m² Veranstaltungsfläche
- die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit:
- 22 v. H. des Einspielergebnisses
- die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit:
- in Spielhallen:
- 50,00 EUR je Gerät
- außerhalb von Spielhallen:
- 40,00 EUR je Gerät
- in Spielhallen:
- elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit:
- 15,00 EUR je Gerät
- Musikautomaten, Dart, Billard, Snooker, Air-Hockey, Fußballkicker:
- 0,00 EUR