Häufige Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform (FAQ)

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, ist völlig veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Das wird auch passieren. In Niedersachsen gelten dafür nicht die vom Bund beschlossenen Reformgesetze, sondern das Land hat von seinem Abweichungsrecht Gebrauch gemacht und ein eigenes Modell entwickelt. Dieses knüpft an die Fläche und die Lage des Grundstücks an. Der Lagefaktor macht einen am Bodenrichtwert orientierten Zu- oder Abschlag aus, je nachdem, ob sich das Grundstück in guter oder weniger guter Lage innerhalb der Stadt oder Gemeinde befindet.

Was bringt den Bürgerinnen und Bürgern die Grundsteuer überhaupt?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit der Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor der eigenen Haustür ausgegeben.

Das, was die jeweilige Stadt oder Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Gezahlt wird die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.

Wie läuft die Reform ab?

Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wird, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben oder noch erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig. Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Städte und Gemeinden, die davon nicht abweichen dürfen. Sie wenden in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). Optional kann ab 2025 noch ein dritter Hebesatz für unbebaute baureife Grundstücke beschlossen werden (Grundsteuer C). Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahlenden einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.

Was heißt das für die individuelle Grundsteuerbelastung?

Wesentlich für die Grundsteuerzahler/-innen ist die Einstufung nach neuem Recht. Ob der Grundbesitz also ab 2025 als besonders hoch oder gering zu besteuern oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Landes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist, auf Basis der oben geschilderten Faktoren.
Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Recht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.

Muss ab 2005 mehr Grundsteuer gezahlt werden?

Ob jemand ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen muss, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Landes in erster Linie von der Bewertung nach den obigen Kriterien, also relevante Grundstücksfläche und Bewertung der Lage innerhalb der Kommune ab. 

Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern unter: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/nachgefragt-frequently-asked-questions-faq-210516.html (Öffnet in einem neuen Tab) 

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