Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zu den Aufgaben des Veterinärwesen der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz gehört die Überwachung von Haustier- und Wildtierbeständen in Bezug auf Tierseuchen und -krankheiten, die eine Übertragungs- bzw. Ansteckungsgefahr für Menschen und/oder Tiere darstellen. Zudem werden für Tiere -insbesondere kleine Haustiere- die aus Reisen mitgenommen werden, die erforderlichen Gesundheitsatteste ausgestellt. Ferner gehört die Überwachung der ordnungsgemäßen Tierkörper- und Speiseabfallbeseitigung und die Überprüfung von Tierhaltungen auf die Einhaltung tierschutz- sowie futtermittel- und tierarzneimittelrechtlicher Anforderungen zu den Aufgaben des Veterinärwesens. Der Aufgabenbereich des Verbraucherschutzes umfasst die Überwachung der Hygiene bei der Gewinnung und Behandlung von Lebensmitteln sowie der einwandfreien Beschaffenheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen zum Schutze der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung. Ferner gehört die Fleischhygiene zu diesem Aufgabenbereich. Durch Untersuchung von erlegten wildlebenden Tieren, schlachtbaren Haustieren und des Fleisches sowie durch die Überwachung der hygienischen Verarbeitung des Fleisches bis hin zur Abgabe an den Verbraucher wird die Genusstauglichkeit des Fleisches gewährleistet.
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