Aufgaben und Pflegeziele der Grünunterhaltung
Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) werden im „Grünflächeninformationssystem“ alle Grünflächen, Bäume und Pflegobjekte erfaßt. Es werden Pflegeziele definiert, z.B. Zierrasen mit wöchentlichem Mähereinsatz oder extensiv Wiese mit halbjährlichem Schnitt.
Die Abteilung Grün- und Sportanlagenmanagement des Fachbereichs Stadtgrün und Sport hat vielfältigen Leistungen zu erbringen von den typisch gärtnerischen Arbeiten wie Rasenschnitt, Baum- und Pflanzenpflege bis zu ständigen Reinigungsleistungen und saisonalen Winterdiensten.
Die Grünpflege lässt sich in folgende Pflegephasen gliedern, die Anwuchs- und Fertigstellungspflege sowie die Unter- bzw. Erhaltungspflege.
Bei jeder Umgestaltung oder Sanierung bestehender Grünanlagen fällt, sobald die Tiefbauarbeiten wie Wege- und Mauerbau abgeschlossen und die Vegetationsarbeiten durchgeführt worden sind, die Anwuchspflege an.
Die Anwuchspflege duldet keinen Aufschub, da die Pflanzen an ihrem neuen Standort im wörtlichen Sinne erst einmal "Fuß fassen" müssen. Diese Phase hat im Prinzip erste gärtnerische Priorität, fast alle anderen Pflegeleistungen müssen zurückgestellt werden, wenn z.B. Bäume oder Zierpflanzungen gewässert werden müssen.
Ausgenommen von dieser Grundregel sind die Verkehrssicherungspflichten. Sollten z.B. ein Baum oder Ast abzubrechen drohen, geht diese Gefahrenbeseitigung dem „Pflanzenwässern“ vor.
Das umfangreiche „Verkehrsgrün“ wie Bäume, Sträucher und Rasenflächen entlang den Straßen muss stets in einem Zustand gehalten werden, dass keine Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge entstehen können. So müssen z.B. Sichtbereiche an Kreuzungen frei geschnitten sein, Sträucher dürfen nicht in Radwege ragen etc.
Ebenso hat die Funktionssicherheit auf Spiel- und Bolzflächen oder Sportplätzen eine äußerst hohe Priorität, um Verletzungen bei Spiel und Sport zu vermeiden.
Insbesondere an öffentlichen Einrichtungen und auch Schulen müssen Vandalismus- schäden unmittelbar beseitigt werden.
In den Grünanlagen müssen Durchgangs- oder Radwege mit hoher Nutzungsfrequenz in verkehrssicherem Zustand gehalten werden.
Sollte also einmal die Grünfläche in ihrer Straße nicht ordentlich gepflegt sein, liegt es eventuell daran, dass Pflegeleistungen mit einer höheren Sicherheitsanforderung oder Anwuchspflege bei Neugestaltungen zunächst erbracht werden mussten, ehe Reinigungs- oder Schnittarbeiten in Ihrer Anlage durchgeführt werden können.
Wir sind für Ihren Hinweis über schlechten Pflegezustand und erst recht auf unmittelbare Gefahren (z.B. angebrochen Äste) sehr dankbar.
Sichtbar schlechte Pflege schnellstens zu beseitigen ist auch deshalb unser Interesse, damit die Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit der Erholungseignung oder dem Zierwert "ihrer Grünanlage" zufrieden sind.