Aufgaben des Referats Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
Das Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft (0660) nimmt die nach der Privatisierung der beiden Arbeitsfelder bei der Stadt Braunschweig verbliebenen fachtechnischen und hoheitlichen Aufgaben war, welche nicht durch die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) (www.se-bs.de (Öffnet in einem neuen Tab)) oder durch die ALBA Braunschweig GmbH (www.alba-bs.de (Öffnet in einem neuen Tab)) erledigt werden. Dazu gehören insbesondere die Beurteilung strategischer Fragen der Stadtentwässerung und der Abfallwirtschaft, die Abstimmung der Investitionsprogramme und Vertragsangelegenheiten mit einem der Dienstleister sowie deren Vertragscontrolling.
Abfallwirtschaft
Die Stelle Abfallwirtschaft des städtischen Referats erarbeitet im Bereich der hoheitlichen Aufgaben unter anderem die Abfallentsorgungssatzung, die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungssatzung sowie die jährliche Abfallbilanz. Zudem ist die strategische Steuerung und die Vertretung der Interessen der Bürger gegenüber dem beauftragten Dritten, beispielsweise durch Berücksichtigung bei der Erarbeitung des aktuellen Abfallwirtschaftskonzeptes, Aufgabe dieser Stelle. Insbesondere die Kreislaufwirtschaft, in besonderen Maße die Abfallvermeidung und die möglichst weitgehende Verwertung der Braunschweiger Abfälle stehen dabei im Fokus. Die nicht mehr verwertbaren Restabfallmengen aus der Stadt Braunschweig werden seit Ende der 90iger Jahre thermisch behandelt.
Deponie: Die Stadt Braunschweig ist für die Deponie Braunschweig-Watenbüttel verantwortlich. Hier wurde Ende der 90er Jahre die Abfallablagerung eingestellt. Um schädliche Auswirkungen aus den seit 1967 verfüllten Deponiebereichen langfristig auszuschließen wird seit Oktober 2013 im Rahmen einer Rekultivierungsmaßnahme eine Oberflächenabdichtung auf die alten Schüttfelder aufgebracht. Nähere Informationen zur Deponieabdichtung finden Sie, wenn Sie dem Link weiter unten folgen.
Das anfallende Sickerwasser wird weiterhin gereinigt und das Deponiegas zur Stromerzeugung genutzt. Zur wirtschaftlichen Nutzung des vorhandenen Deponievolumens, wird seit 2009 im zuletzt erschlossenen Schüttfeld, welches dem aktuellen Standard der der Deponietechnik entspricht, teerhaltiger Straßenaufbruch sowie Boden mit gefährlichen Inhaltstoffen aus dem Braunschweiger Stadtgebiet abgelagert. Mit dem Betrieb vor Ort ist die SE|BS betraut.
Unser sauberes Braunschweig
Auch das Projekt „Unser sauberes Braunschweig“ gehört zum Referat. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter der Internet-Adresse:
Stadtentwässerung
Das Referat 0660 ist wie bereits erwähnt für Erarbeitung und Einhaltung der Abwassersatzung zuständig. Außerdem bearbeitet sie die nicht privatisierten Aufgaben der Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister. Weiteres Aufgabengebiet ist die Interessenvertretung bzw. die Bearbeitung der Aufgaben der Stadt Braunschweig als Mitglied im Abwasserverband Braunschweig, im Wasserverband Weddel-Lehre und in anderen Wasser- und Bodenverbänden. Ferner werden in Kooperation mit dem Grundbuchamt Grunddienstbarkeiten bearbeitet. Des Weiteren zählen zu den Aufgaben der Abteilung die strategische Ausrichtung, das fachliche Controlling der Entwässerungsbelange in Braunschweig sowie die Abstimmung der erforderlichen Baumaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem privatisierten Dritten.
Wehre: Im Rahmen der Betreuung von Verbänden, wird seitens der Abteilung 66.5 die Erneuerung der Innenstadtwehre (Eisenbütteler Wehr, Petriwehr und Wendenwehr) durch den Wasserverband Mittlere Oker begleitet. Ziel ist es die Wehre zu erneuern und zu sanieren sowie die ökologische Durchgängigkeit der Oker herzustellen.
Gewässer: Der Stadt Braunschweig obliegt die Unterhaltungspflicht an einem Großteil der öffentlichen Gewässer. Mit den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten wurde die SE|BS beauftragt.
Leitungsrechte: Öffentliche Schmutz-, Regen- oder Mischwasserkanäle wurden und werden im Stadtgebiet teilwiese über private Grundstücke verlegt. Die Stadt benötigt für erforderliche Unterhaltungs- und Erneuerungszwecke der Leitungen hierzu vom Grundstückseigentümer eingeräumte Zugangsrechte . Dieses erfolgt über im Grundbuch des Eigentümers - gegen Entschädigung - eingetragene Leitungsrechte zugunsten der Stadt.