Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) sind die Kommunen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) einzurichten.
Das beBPo bietet eine einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden. Es ermöglicht die Übertragung großer Datenmengen und hat Quittungsmechanismen und Prüfprotokolle bereits integriert. Eine separate elektronische Signatur ist nicht erforderlich, da beBPo eine offizielle Legitimierung erfordert, in deren Rahmen sich die Behörde authentifizieren und legitimieren muss (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis).
Für die Stadt wurden dreizehn beBPos eingerichtet, wobei zwölf direkt einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet sind. Die Korrespondenz mit den übrigen Organisationseinheiten erfolgt über das allgemeine beBPo "Stadt Braunschweig - Zentraler Eingang". Die Postfachadressen finden Sie im beBPo Adressverzeichnis unter den folgenden Namen:
- Stadt Braunschweig - Zentraler Eingang
- Stadt Braunschweig - Ausländerstelle
- Stadt Braunschweig - Bußgeldabteilung
- Stadt Braunschweig - EA
- Stadt Braunschweig - Einbürgerung
- Stadt Braunschweig - Gesundheitsamt
- Stadt Braunschweig - Jugendamt
- Stadt Braunschweig - Organisation, Personal
- Stadt Braunschweig - Rechtsreferat
- Stadt Braunschweig - Sozialamt-Betreuungsbehörde
- Stadt Braunschweig - Sozialamt-Rechtsstelle
- Stadt Braunschweig - Sozialamt-Wohnhilfen
- Stadt Braunschweig - Stadtkasse
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse.