Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Jugendliche ab 13 Jahren, die sich intensiv musikalisch fördern lassen möchten, können sich jährlich im Mai bei der Städtischen Musikschule Braunschweig für die nächste Aufnahmeprüfung zur Studienvorbereitenden Ausbildung anmelden. Die Aufnahme- und Zwischenprüfungen finden im Juni statt.
Die Städtische Musikschule bietet im Rahmen der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) Unterricht in allen Instrumenten und im Gesang an. Der Unterricht in einem Haupt- und Nebenfachinstrument wird durch die Fächer Musiktheorie (Gehörbildung und Tonsatz) sowie Ensemble-, Band- bzw. Orchesterspiel ergänzt. Innerhalb der Ausbildungszeit sind jährlich eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung abzulegen.
Ziel des wöchentlich ca. 4 – 5-stündigen Unterrichts ist es, besonders musikinteressierte Jugendliche mit entsprechender Begabung neben der allgemeinbildenden Schule musikalisch so breit und intensiv zu fördern, dass sich daraus zu einem späteren Zeitpunkt ein pädagogisches oder künstlerisches Musikstudium anschließen kann. Das Angebot richtet sich jedoch genauso an Jugendliche, die an einem in sich abgeschlossenen musikalischen Lehrgang ohne der Perspektive an einem Musikberuf interessiert sind, um als Laienmusiker in Orchester, Ensembles oder Bands qualifiziert spielen zu können.
Bei Bedarf bietet die Städtische Musikschule eine individuelle Beratung zum Fragenkomplex „Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“ an. Anmelde- und Informationsunterlagen können Sie weiter unten finden oder im Sekretariat der Städtischen Musikschule telefonisch (Tel. 0531/470 - 4960) anfordern.
Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) stellt für besonders geeignete Jugendliche eine in sich abgeschlossene Musikausbildung in Theorie, Tonsatz und Gehörbildung, in Kammermusik, Orchester- und Bandspiel dar. Es sollen Fähigkeiten für das Bestehen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erworben werden. Die Ausbildung dauert längstens sechs Jahre. Es muss jedes Jahr mindestens eine Prüfung abgelegt werden.
Voraussetzungen zur Aufnahme:
Mindestalter 13 Jahre, Höchstalter 20 Jahre
Gute Leistungen im instrumentalen oder vokalen Hauptfach
Unterrichtsfächer der SVA:
Hauptfach: 50/75 Min. wöchentlich
Nebenfach: 25/50 Min. wöchentlich
Gehörbildung/Musiktheorie: 50/75 Min. wöchentlich
Kammermusik bzw. Teilnahme an Orchestern, Ensembles, Bands etc.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt:
SVA Aufnahmeprüfungen 2025
Die Aufnahme- und Zwischenprüfungen finden dieses Jahr von 08:30 - 14:30 am Mittwoch, 04.06.2025, und ggf. am Donnerstag, 05.06.2025, statt.