Buchungsinformation zu Führungen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH
Öffentliche Stadtführungen
Tickets:
Tickets sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Ticketkauf:
Tickets für öffentliche Führungen können online hier gebucht werden oder während der Öffnungszeiten in der Touristinfo erworben werden.
Absage:
Sollte eine Führung (aufgrund von Unwetter oder dem Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl) von Seiten der Braunschweig Stadtmarketing GmbH abgesagt werden, werden alle Teilnehmer bis 24 Stunden vor der Führung/Fahrt informiert, weshalb beim Ticketerwerb die Angabe von Adresse und Telefonnummer erforderlich ist.
Ermäßigungen:
Kinder unter sechs Jahren können kostenfrei an den Führungen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (außer bei Kinderführungen) teilnehmen. Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage Ihres Ausweises 50 % Ermäßigung bei folgenden Führungen: Stadtspaziergang in der Löwenstadt, Schloss Richmond, Durchlaucht, Eure Schokolade ist bereit, Blick vom Rathausturm, Braunschweig – Die Fairtrade-Stadt, Braunschweig – Hansestadt an der Oker und Afterwork-Stadtspaziergang.
Private Stadtführungen (Gruppenführungen)
Treffpunktzuschlag:
Bei Start- oder Endpunkten außerhalb der Innenstadt (Okerumflut) wird zusätzlich zum Führungsentgelt ein Betrag i. H. v. 15,00 EUR berechnet.
Umbuchung:
Eine Minderung der Personenzahl ist nach verbindlicher Buchung nicht mehr möglich. Die gebuchte Personenzahl gilt als verbindlich für die Rechnungsstellung. Sollten mehr Personen als gebucht teilnehmen, erfolgt hierfür eine Nachberechnung. Eine Umbuchung (vorbehaltlich Verfügbarkeit) gilt für folgende Änderungswünsche: Datum, Uhrzeit, Treffpunkt, Erhöhung der Teilnehmerzahl.
Für jede Umbuchung nach Erhalt einer Rechnung berechnen wir einen Bearbeitungsbetrag i. H. v. 5,00 EUR.
Erstattung:
Sollten vor Inanspruchnahme oder nach Abschluss einer Leistung weniger Personen als gebucht teilnehmen, wird der Differenzbetrag nicht erstattet!
Stornierungen:
Stornierungen, Änderungen und Umbuchungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bei fristgerechter Stornierung einer Führung (5 Tage vor der Führung) durch den Kunden fallen keine Kosten an, danach 50 % des vereinbarten Führungspreises. Die angemeldete Mindestteilnehmerzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung.
Bei Absage des Kunden am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen der Gruppe wird der volle Preis berechnet.
Bezahlung:
Nach der Führung in bar an den Gästeführer oder auf Wunsch per Rechnungsstellung durch den Gästeführer.
Ausnahme: Die Braunschweiger Mumme-Führung wird vorab durch die Braunschweig Stadtmarketing GmbH in Rechnung gestellt.
Gästeführer:
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH vermittelt Gästeführerinnen und Gästeführer. Für die Durchführung der bestellten Führung ist der vermittelte Gästeführer verantwortlich. Der Gästeführer ist nur für die vermittelte Führung der Vertragspartner, nicht aber für weitere bestellte Leistungen im Zusammenhang mit der Führung, wie z.B. eine Busanmietung.
Tausch des Gästeführers: Trotz der Zusage eines bestimmten Gästeführers kann es sich kurzfristig ergeben, dass aus persönlichen Gründen ein anderer Gästeführer als Ersatz für den vermittelten Gästeführer die vereinbarte Führung durchführen muss.
Wartezeit des Gästeführers: Der Gästeführer wartet nach dem vereinbarten Termin 30 Minuten auf das Erscheinen der Gruppe. Der vermittelte Gästeführer steht ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gebuchte Zeit – einschließlich Wartezeit – zur Verfügung: Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit.
Allgemein
Maximale Teilnehmerzahl:
Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 25 Personen (bei Fahrradtouren 12 Personen). Sollten mehr Personen teilnehmen wollen, wird die entsprechende Zahl Gästeführer zur Verfügung gestellt und berechnet.
Kinderführungen:
Die Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson ist Voraussetzung.
Betreten von Gebäuden:
Das Betreten von Gebäuden im Rahmen einer Führung erfolgt auf eigene Gefahr!
Besichtigung des Rathausturmes:
Das Betreten des Rathausturmes erfolgt auf eigene Gefahr! Es sind 161 Treppenstufen zu bewältigen, ein Aufzug steht nicht zur Verfügung.
Besichtigung des Burgplatzes:
Während Veranstaltungen (z.B. Burgplatz Open Air, Braunschweiger Weihnachtsmarkt) kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung des Burgplatzes kommen und die Sicht auf den Löwen kann nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. Wir bitten um Verständnis.
Innenbesichtigung des Doms:
Die Führung im Dom kostet pro Person 1 EUR und wird im Dom in bar bezahlt. Dieses Eintrittsgeld ist im genannten Führungspreis in der Buchungsbestätigung nicht enthalten. Bei kirchlichen Amtshandlungen (Gottesdienst, Taufe, Hochzeit, …) kann es vorkommen, dass der Dom trotz Bestätigung kurzfristig nicht von innen besichtigt werden kann. Das ändert nichts am vereinbarten Führungshonorar.
Mitnahme von Tieren:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Tiere (mit Ausnahme von Assistenzhunden) bei öffentlichen Stadtführungen aus Rücksicht auf die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und den organisatorischen Ablauf leider nicht gestattet sind. Bei individuell gebuchten Gruppenführungen ist die Mitnahme von Tieren nach Rücksprache mit der jeweiligen Gästeführerin oder mit dem Gästeführer möglich. Sollten jedoch Innenräume während der Führungen besichtigt werden, muss das Tier leider draußen warten.
Stadtführungen mit dem Fahrrad:
Eigene Fahrräder müssen mitgebracht werden. Leihgebühren sind im genannten Führungspreis nicht enthalten. Informationen zum Leihen von Fahrrädern sind unter www.braunschweig.de/tourismus/freizeit/fahrradrouten zu finden.
Informationen für Busreisegruppen:
Die Ein- und Ausstiegsstelle für Fahrgäste ist in der Casparistraße/Ecke Hagenmarkt. Von dort sind es nur wenige Meter bis in die Innenstadt.
Eine kostenlose Abstellmöglichkeit für mindestens 10 Reisebusse befindet sich am Europaplatz. Von dort sind es nur 5 Gehminuten bis zum Altstadtmarkt und zum Kohlmarkt. Durch die Straßenbahnlinien M3 und M5 besteht eine Anbindung an die Innenstadt.
Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen sind vorbehalten.
Stand: 1. Juli 2019