Buchungsinformationen zu Führungen der Gästeführergilde

Allgemeiner Hinweis:

Die Tourist-Information der Stadt Braunschweig vermittelt Gästeführerinnen und Gästeführer. Für die Durchführung der von Ihnen bestellten Führung ist der vermittelte Gästeführer verantwortlich. Der Gästeführer ist nur für die vermittelte Führung Ihr Vertragspartner, nicht aber für weitere von Ihnen bestellte Leistungen im Zusammenhang mit der Führung, wie z.B. eine Busanmietung. Er haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitraums und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich beim Gästeführer anzumelden.

Trotz der Zusage eines bestimmten Gästeführers kann es sich kurzfristig ergeben, dass aufgrund persönlicher Gründe ein anderer Gästeführer als Ersatz für den vermittelten Gästeführer die vereinbarte Führung durchführen muss.

Kosten von Abbestellungen:

Bei fristgerechter Stornierung einer Führung – das heißt 3 Werktage vor dem Führungstermin – durch den Auftraggeber, erhält der Gästeführer kein Honorar und in Folge dessen hat der Vermittler auch keinen Anspruch auf Provision.

Ausfallhonorar:

Bei späterer Abbestellung: grundsätzlich 50 % des vereinbarten Honorars. Bei Absage des Auftraggebers
am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen der Gruppe wird das volle Honorar berechnet.

Wartezeit des Gästeführers:

Der Gästeführer wartet nach dem vereinbarten Termin 30 Minuten auf das Erscheinen der Gruppe. Der vermittelte Gästeführer steht ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gebuchte Zeit – einschließlich Wartezeit – zur Verfügung: die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit.

Honorarzahlung:

Nach der Führung in bar direkt an den Gästeführer.

Maximale Teilnehmerzahl:

Die maximale Teilnehmerzahl sollte 25 Personen nicht überschreiten. Bei größeren Gruppen sind weitere
Gästeführer erforderlich. Sollte entgegen einer anders lautenden Bestellung die maximale Teilnehmerzahl
dennoch überschritten werden, so werden dann ab der 26. Person für jede weitere Person 4 € berechnet.

Besichtigung des Domes:

Bei kirchlichen Amtshandlungen (Taufe, Hochzeit, …) kann es vorkommen, dass der Dom trotz Bestätigung kurzfristig nicht von innen besichtigt werden kann. Das ändert nichts am vereinbarten Führungshonorar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Führung im Dom kostet pro Person 1 € und wird im Dom direkt bezahlt.

Betreten von Gebäuden:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten vom Rathausturm oder anderen Gebäuden im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt!

Haftpflichtversicherung:

Über die Mitgliedschaft des Gästeführers in der „Gilde der Braunschweiger Gästeführer“ besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org (Öffnet in einem neuen Tab).

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt in Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen.

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