Frau und Rente
Frauen haben meist geringere Rentenansprüche als Männer. Dies liegt an ihren Erwerbsbiographien, die häufig unterbrochen sind durch familiäre Pflichten und Erziehungszeiten, heute nicht selten auch geprägt sind durch Minijobs und Teilzeittätigkeiten. Umso wichtiger ist es, sich über die Möglichkeiten der finanziellen Sicherheit im Alter zu informieren und vorzusorgen.
-
Hinterbliebenenrente oder Rentensplitting? Viele Paare können jetzt wählen. Das Rentensplitting entspricht dabei dem heutigen Verständnis von Partnerschaft. Die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und sollen daher beiden Partnern je zur Hälfte zufließen.
Das Rentensplitting ist auch unter Lebenspartnern möglich.
Ob das Rentensplitting für Sie in Betracht kommt und wie Sie Ihre Ansprüche teilen können, erfahren Sie hier.
-
Was ist der Versorgungsausgleich? Hier kommen Sie zur Themenseite der Deutschen Rentenversicherung
-
Wenn Ehepaare auseinandergehen, müssen die gemeinsam erarbeiteten Werte gerecht untereinander aufgeteilt werden. Zum Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung, findet ein sogenannter Versorgungsausgleich statt. Informationen dazu finden Sie in dieser Broschüre. Stand 01.09.2024
-
Über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Doch in dieser schwierigen Situation stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ungeschützt da - durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung haben sie auch einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. Diese Broschüre informiert Sie über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.Stand:
Januar 2023 -
Hier kommen Sie zur Themenseite der Deutschen Rentenversicherung.
-
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter oder Väter vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Sogar nichtleibliche Eltern oder Verwandte können davon profitieren. Wie diese Zeiten berücksichtigt werden und welche Nachweise notwendig sind, erfahren Sie in diesem Faltblatt. Stand 01.04.2024
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
-
Der aktuelle WSI-Report Nr. 29 2/2016 veröffentlicht aktuelle Zahlen zu der dem Rentengefälle zwischen Frauen und Männern.
-
Wichtige Publikationen und Informationen zu allen Themen der Rente erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
-
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schafft die Rahmenbedingungen für eine solide Alterssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger.