Betreuung in und an Schulen (SchuKi)
Schulkindbetreuung in und an Schulen (SchuKi)
Schulkindbetreuung in und an Schulen gibt es seit Mitte der 1990er Jahre. Sie hat sich aus Bedarfen entwickelt, die von VGS-Horten und KTKs nicht abgedeckt werden konnten.
Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule (GS) sowie deren Eltern.
Verbindliche SchuKi-Gruppen sind von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr grundsätzlich kostenfrei. Für Angebotsgruppen bis 16:00 Uhr wird ein Betreuungsentgelt in Höhe von 30.-- € pro Kind und Monat erhoben. Für Gruppen bis 17:00 Uhr beträgt das Entgelt 60.-- €. Bei Vorlage des Braunschweig Passes entfällt die Kostenpauschale. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen, die sich ggf. bei Vorlage eines genehmigten BUT Antrages reduzieren.
Schulkindbetreuung in und an Schulen ist in Braunschweig eine eigenständige Betreuungsform mit eigenen Förderrichtlinien. Sie ist immer in der Schule bzw. in unmittelbarer Nähe angesiedelt und richtet sich an Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse.
Die aufgeführten Betreuungsangebote finden in der Schul- und Ferienzeit mit Ausnahme der Sommer- und Winterschließzeit statt.