Häusliche Krankenpflege bei kurzzeitigem Hilfebedarf
Akute Erkrankungen die im Alter auftreten, müssen nicht zwangsläufig permanente Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. Wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verhindert werden kann, kann der Arzt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen, um die Versorgung zu sichern. Für einen begrenzten Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine:
- geeignete Pflegeperson für eine Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung
- einen kurzzeitiger Aufenthalt in einem Pflegeheim (siehe Kurzzeitpflege) (Öffnet in einem neuen Tab)