Parken in der Innenstadt
In der Braunschweiger Innenstadt gibt es im öffentlichen Straßenraum und in privaten Parkhäusern zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Alle wichtigen Informationen zum Thema Parken in der Innenstadt finden Sie hier.
Denjenigen, die ihr Auto in der Braunschweiger Innenstadt abstellen wollen, stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung. Ob zum Einkaufen, zum Besuch von Veranstaltungen, Dienstleistern, Kanzleien oder Arztpraxen, oft ist der nächste freie Parkplatz nicht weit. Über das Parkleitsystem (Öffnet in einem neuen Tab) findet sich schnell das nächste freie Parkhaus. Auch im öffentlichen Straßenraum und auf Parkplätzen finden Sie rund um die Innenstadt Abstellmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug.
Kostenlos Parken Sie auf den "Park and Ride"-Parkplätzen (Öffnet in einem neuen Tab), von denen aus die Innenstadt mit Bus und Stadtbahn erreichbar ist.
Aktuelles
Änderung der Parkregelung an der Martinikirche!
Auf dem Parkplatz „An der Martinikirche“ ist das Parken jetzt gebührenpflichtig. Das Ziel, mit der Ausweitung der Parkgebührenpflicht eine einheitliche Parkregelung in der gesamten Innenstadt zu schaffen, ist so auch in diesem Bereich umgesetzt. Bislang galt dort eine Parkscheibenregelung. Mit der Gebührenpflicht verlängert sich die Höchstparkdauer: Sie liegt jetzt bei drei Stunden statt bisher einer Stunde. Bewohner mit Parkausweis "B" parken weiterhin kostenfrei.
Wie hoch sind die Parkgebühren in der Braunschweiger Innenstadt?
Die Braunschweiger Innenstadt ist in zwei Parkzonen aufgeteilt. Die Parkzone 1a umfasst den Kernbereich der Innenstadt. Die Parkzone 1b umfasst die Ränder der Innenstadt sowie die sogenannten Wallanlagen.
In der Parkzone 1a darf maximal 180 Minuten (3 Stunden) geparkt werden. Das hat den Grund, dass sich hier viele Geschäfte, Dienstleister und öffentliche Einrichtungen befinden und daher eine hohe Nachfrage nach Parkplätzen besteht. Um eine möglichst gute Parkplatzverfügbarkeit sicherzustellen, ist ein hoher Fahrzeugumschlag notwendig. Für längeres Parken sollten die Braunschweiger Parkhäuser (Öffnet in einem neuen Tab) genutzt werden.
Die Gebühren in der Parkzone 1a betragen:
Parkdauer | Kosten |
---|---|
30 Min. | 0,90 € |
60 Min. | 1,80 € |
120 Min. | 3,60 € |
180 Min. | 5,40 € |
In der Parkzone 1b ist das Parken bis zu 24 Stunden am Stück möglich. Bis zu einer Parkdauer von 5 Stunden fällt dabei eine Gebühr von 0,90 € je 30 Minuten an. Ab einer Parkdauer von 5 Stunden bis 24 Stunden beträgt die Gebühr einmalig 9 €.
Die Gebühren in der Parkzone 1b betragen:
Parkdauer | Kosten |
---|---|
30 Min. | 0,90 € |
je weitere 30 Min. | 0,90 € |
ab 5 Stunden bis 24 Stunden | 9 € |
Die exakte Parkdauer ergibt sich in beiden Zonen am Parkscheinautomaten-Display entsprechend der eingeworfenen Münzen, bei elektronischer Parkgebührenzahlung (Handyparken) minutengenau.
Wo kann ich einen Parkschein kaufen?
Parkscheine können an den Parkscheinautomaten mit Münzgeld erworben werden.
Flexibel lässt sich das Parken auch über das Smartphone buchen. Der App-Parkschein kann mit verschiedenen Zahlungsmitteln erworben werden. App-Parkscheine können außerdem bequem von unterwegs verlängert oder vorzeitig gestoppt werden. Für diese Dienstleistung schlagen einige Anbieter eine Servicegebühr auf die gezahlte Parkgebühr auf. Informationen zu den einzelnen Anbietern und deren Servicegebühren finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)oder auf den Seiten der Unternehmen. In Braunschweig stehen sechs unterschiedliche Handyparkanbieter zur Verfügung:
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, in Braunschweig zu parken?
Die Innenstadt bietet zahlreiche Parkplätze in Parkhäusern, von denen aus Geschäfte, Arbeitsplätze, Arztpraxen und Dienstleistungen gut zu erreichen sind. Das Parkleitsystem und die Onlineinformation zeigen jederzeit die Auslastung und freie Stellplätze an. Für Pendler und Besucher von außerhalb empfiehlt sich das vielfältige „Park and Ride“-Angebot der Stadt Braunschweig.
Mehr Informationen zur aktuellen Parkplatzverfügbarkeit in der Innenstadt sowie zu den Park and Ride Parkplätzen finden Sie auch im interaktiven Stadtplan (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie ist das Parken für Bewohner geregelt?
Menschen die in einer der Innenstadt-Parkzonen gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis kann innerhalb der Parkzonen A, B oder C auf allen bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt geparkt werden.
Ein Bewohnerparkausweis kostet zurzeit:
Gültigkeitsdauer | Kosten |
---|---|
Für 6 Monate | einmalig 15,35€ |
Für 1 Jahr | einmalig 30,70€ |
Für 2 Jahre | einmalig 61,40€ |
Bewohnerparkausweise müssen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Sie gelten, unabhängig von Fahrerin oder Fahrer, nur für das auf dem Ausweis angegebene Fahrzeug. Der Ausweis kann nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Pro Person wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Vor Ablauf ist eine Verlängerung des Ausweises zu beantragen.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)der Stadt Braunschweig beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antrag finden Sie dort.