Fahrradstraßen in Braunschweig
Die ersten Fahrradstraßen in Braunschweig wurden 2008 im TU-Gebiet eingerichtet. Die Erfahrungen mit dieser für Braunschweig neuen Einrichtung sind durchweg positiv. Probleme im Verkehrsablauf oder gar Unfälle sind nicht bekannt. Daher wurden 2009 weitere Straßen als Fahrradstraßen ausgeschildert:
- Damit existierte nun erstmals eine fahrradgerechte durchgehende Route im östlichen Ringgebiet von der Technischen Universität bis zum Bürgerpark mit den Fahrradstraßen: Bültenweg, Göttingstraße und Zimmerstraße innerhalb des Ringes, Kasernenstraße, Parkstraße, Adolfstraße, Campestraße, Hennebergstraße.
- Als weitere Fahrradstraßen werden die Beethovenstraße und die Ottenroder Straße den Fahrradverkehr im Bereich der Technischen Universität, aber auch der Schulen vor Ort verbessern und sicherer gestalten.
- Auf der Verbindung zwischen der Innenstadt und der Weststadt werden zunächst die Ferdinandstraße und die Sophienstraße als Fahrradstraßen ausgewiesen.
Im Dezember 2010 fand mit Einrichtung von Fahrradstraßen auf den nördlichen und westlichen Wallanlagen die Ausweisung der Fahrradstraßen-Routen ein vorläufiges Ende. Die wichtigsten Strecken sind damit erfasst. Für weitere Streckenvorschläge, wie etwa eine Route nach Lehndorf und eine weitere nach Querum, gab es in den politischen Ratsgremien zunächst keine Mehrheiten.
Als nächste Maßnahme wurden in den Braunschweiger Fahrradstraßen große Piktogramme (Fahrradsymbole) markiert, um den Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden. Gerade auf den längeren Routen oder nach Befahren mehrerer Einmündungen im TU-Gebiet ist eine "Erinnerung" notwendig. Damit erhofft sich die Verwaltung eine noch höhere Akzeptanz der Fahrradstraßen bei Autofahrern.
15,4 km Fahrradstraßen in Braunschweig
Nach Beschluss in den Stadtbezirksräten, dem Bauausschuss und dem Verwaltungsausschuss 2012 sind weitere Fahrradstraßen in Braunschweig eingerichtet (April 2013):
- Die TU-Gebiete werden über die Karlstraße und die Lortzigstraße und Mozartstraße miteinander verbunden.
- Die Route nach Lehndorf ist ausgeschildert: In Lehndorf wird die Große Straße zur Fahrradstraße. Im westlichen Ringgebiet werden Triftweg, Kälberwiese, Görgesstraße, Höfenstraße und Klosterstraße ganz oder abschnittsweise als Fahrradstraßen ausgewiesen.
- Auch die Sophienstraße und die Kreuzstraße werden Fahrradstraßen.
- Das Ringgleis ergänzt die Routen zu durchgehenden Verbindungen
Rechtlicher Hintergrund
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur STVO wird die Einrichtung von Fahrradstraßen geregelt. Hier wird beschrieben, zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können. Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn primär dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Dies kann nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) dort erfolgen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Damit Grundstückszufahrten und wichtige Verbindungen auch weiterhin erreichbar sind, ist es in der Regel erforderlich, Kfz-Verkehr zuzulassen. Dies geschieht mit einem entsprechenden Zusatzschild.
Mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung gilt ab 1. April 2013:
Alle Verkehrsteilnehmer dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren.
Die Zulassung des Kfz-Verkehrs nur in einer Fahrtrichtung ist auch möglich, wobei der Radverkehr dann in beiden Richtungen fahren darf. Somit können auch für Radverkehr in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen als Fahrradstraßen gekennzeichnet werden.
Von der baulichen Gestaltung her sind Fahrradstraßen in ihrer Ausgestaltung den Straßen in Tempo-30-Zonen ähnlich. Gemeinsame Fahrten mit dem Rad werden attraktiver, da Radfahrer hier bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer sind und nebeneinander fahren können. Fahrradstraßen sind in besonderer Weise geeignet, das Fahrradklima einer Stadt zu verbessern.
Weitere Einschränkungen für den Kfz-Verkehr bestehen nicht.