Carl Wilhelm Heinrich Caspari
(1805-1880), amtierend 1848-1879
Im Fokus des Juristen stand die Reorganisation der städtischen Verwaltung und die Reform der kommunalen Finanzpolitik. Der nach ihm benannte Caspari-Vertrag von 1858 regelte die städtischen finanziellen Ansprüche gegenüber dem Herzogtum und verbesserte die Position der Stadt erheblich. Als erstes Stadtoberhaupt führte Caspari den Titel eines „Oberbürgermeisters“. Im Jahr 1879 wurde er zum Ehrenbürger ernannt.