Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auf diesen Seiten werden die Entwürfe der Bauleitpläne gezeigt.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Möglichkeiten der Einsichtnahme und der Abgabe von Stellungnahmen werden in den jeweiligen Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Braunschweig aufgeführt.
Zurzeit sind folgende Pläne in diesem Verfahrensstand: