Bekanntmachung von Straßennamen

Bekanntmachung von Straßennamen

Straßenschilder© Foto: Stadt Braunschweig / Fritzewski

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen basiert auf den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG § 93 (1) Nr. 3, § 58 (2) Nr.1). Dementsprechend entscheidet der örtlich zuständige Stadtbezirksrat über die Benennung von ausschließlich in seinem Stadtbezirk liegenden Straßen, Wegen und Plätzen. Über die Benennung in den verbleibenden Fällen entscheidet der Rat der Stadt Braunschweig.

Die Abteilung Geoinformation nimmt die Benennungsvorschläge auf und bearbeitet sie federführend in Abstimmung mit dem Stadtbezirksrat, den Heimatpflegern, dem Kulturdezernat bei der Benennung nach Persönlichkeiten sowie sonstigen Beteiligten. Abschließend werden die abgestimmten Benennungsvorschläge dem zuständigen Beschlussgremium zur Entscheidung vorgelegt.

Die beschlossenen Straßennamen werden anschließend für einen Monat an den Aushangtafeln des Rathauses öffentlich bekanntgegeben. Der elektronische Nachweis im Internet ersetzt die Bekanntgabe der Straßenbenennung an den Aushangtafeln nicht.

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