Öffentliche Bekanntmachung über die Ausschreibung eines Kehrbezirks

Ausschreibung eines Kehrbezirks

In der Stadt Braunschweig wird für eine Bestellung zum 1. Juni 2025 die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:

BS - 10104

Der Kehrbezirk befindet sich ausschließlich im Gebiet der Stadt Braunschweig und umfasst im Wesentlichen Teile der Innenstadt, das westliche Ringgebiet, das Wohngebiet Dibbesdorfer Straße-Süd sowie diverse Kleingärten. Derzeit sind ca. 1.200 Gebäude zu betreuen.

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird gemäß § 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) längstens für eine Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen. Die bestellte Person kann bei der zuständigen Behörde bis spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze nach Satz 1 einen Antrag auf Verlängerung der Bestellung über diese Altersgrenze hinaus bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit stellen.

Hinsichtlich der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger wird auf Teil 1 Kapitel 3 des SchfHwG verwiesen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG). Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.

Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlich sind.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidungen können unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sachkundige Dritte hinzugezogen werden.

Es bleibt vorbehalten, Bewerberinnen und Bewerber, die für die Bezirksbesetzung in die engere Wahl kommen, vor der Auswahlentscheidung gegebenenfalls zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt, sofern die körperliche Einschränkung der Ausübung des Schornsteinfegerberufes nicht entgegensteht. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In der Stadtverwaltung Braunschweig gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Deshalb freuen wir uns insbesondere über Bewerberinnen und Bewerber mit interkulturellem Hintergrund.

Mit der schriftlichen oder elektronischen Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und die elektronischen Kontaktdaten enthält, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue, lückenlose Angaben über die schulische und berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang, einschließlich der Zeiten für abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst, Mutterschutzzeiten, Elternzeit u. ä. enthält.
  2. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
  3. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind.
  4. Lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten der letzten 15 Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung in Form von Bestellungsurkunden und Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen der Arbeitsverwaltung o. ä. Unterlagen. Aus den Nachweisen muss die jeweilige Dauer der Beschäftigung (Beginn und Ende) hervorgehen.
  5. Nachweise über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten wie Grundwehr- und Zivildienst, Mutterschutz-/Elternzeit, Pflegeurlaub.
  6. Die Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder deren Vorlage, sowie die Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
  7. Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder ein anhängiges Ermittlungs- oder Gewerbeuntersagungsverfahren bekannt geworden ist.
  8. Schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wahrzunehmen.
  9. Den Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder als Vertreter nach § 11b SchfHwG oder die schriftliche Erklärung, dass kein solches Amt ausgeübt wird.
  10. Schriftliche Erklärung, ob eine frühere Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder als Vertreter nach § 11b SchfHwG innerhalb der letzten sieben Jahre nach § 12 Absatz 1 SchfHwG aufgehoben wurde oder ob ein derartiges Aufhebungsverfahren anhängig war.
  11. Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus schriftlich zu erklären, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht – auch nicht vorübergehend – untersagt ist.
  12. Nachweise über Zusatzqualifikationen, z. B. Betriebswirtin/Betriebswirt des Handwerks (mit Noten), Gebäudeenergieberaterin/ Gebäudeenergieberater (mit Noten), abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, techn. Gebäudeausstattung o. ä.), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
  13. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fortbildungen für jedes der letzten 7 Kalenderjahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sowie Nachweise über die genannten Fortbildungen im Ausschreibungsjahr.
  14. Zustimmungserklärung zur Mitwirkung sachkundiger Personen bei der Bewertung der Bewerbung.
  15. Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Bayerischen Versorgungskammer, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.
  16. Zustimmungserklärung einer bzw. eines derzeitigen oder ehemaligen Bezirksinhaberin/ Bezirksinhabers zur Einsichtnahme in ihre/seine Personalakte der Bestellungsbehörde.

Die aufgeführten Unterlagen können im Original oder als einfache Kopie eingereicht werden. Im Fall einer positiven Entscheidung sind in Kopie eingereichte Unterlagen vor einer Bestellung auf Verlangen der Stadt Braunschweig im Original vorzulegen. Fehlende Unterlagen können von der Stadt Braunschweig nachgefordert werden und sind in einer zu bestimmenden Frist nachzureichen. Unvollständige Bewerbungen können von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Die Unterlagen nach Nrn. 1, 6 bis 10 und 14 bis 16 dürfen bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden als berufsspezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nur solche Maßnahmen berücksichtigt, die einem Kenntnis- und Fertigkeitenbereich nach der gültigen Berufsbild-/Meisterprüfungsverordnung im Schornsteinfegerhandwerk zugerechnet werden können.

Bei dem Auswahlverfahren werden aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 21 Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG berücksichtigt.

Ist die/der ausgewählte Bewerberin/Bewerber bereits Inhaberin/Inhaber eines Kehrbezirks, muss die vorherige Aufhebung der bisherigen Bestellung nach § 12 Abs.1 Nr. 1 SchfHwG bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Durch Vorlage des entsprechenden Antrags an die zuständige Behörde bzw. durch deren Bescheid ist die Beantragung der Aufhebung der Bestellung bzw. die Aufhebung nachzuweisen.

Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen und der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO).

Ihre schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Unterlagen bis zum

15. Mai 2025

unter Angabe des Aktenzeichens

56.90.001-2025/000001

bei der

Stadt Braunschweig
Fachbereich Umwelt
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig

eingegangen sein.

Verspätet eingehende Bewerbungen werden ohne weitere Prüfungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteinganges bei der Stadt Braunschweig. Für Rückfragen zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Schulze, Telefon 0531 470-6380, Telefax 0531 470-6399, E-Mail: umweltschutzbraunschweigde zur Verfügung. Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

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Abteilung Naturschutz, Abfallrecht und Immissionsschutz

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