Öffentliche Bekanntmachung über die Ausschreibung eines Kehrbezirks
Ausschreibung eines Kehrbezirks
In der Stadt Braunschweig wird für eine Bestellung zum 1. Februar 2025 die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:
BS - 10101
Der Kehrbezirk befindet sich ausschließlich im Gebiet der Stadt Braunschweig und umfasst die Stadtteile Gartenstadt, Leiferde, Rüningen sowie einen Teil der Weststadt und der Innenstadt.
Derzeit sind ca. 1.500 Gebäude zu betreuen.
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird gemäß § 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) längstens für eine Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen. Hinsichtlich der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger wird auf Teil 1 Kapitel 3 des SchfHwG verwiesen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG). Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.
Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlich sind.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidungen können unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sachkundige Dritte hinzugezogen werden.
Es bleibt vorbehalten, Bewerberinnen und Bewerber, die für die Bezirksbesetzung in die engere Wahl kommen, vor der Auswahlentscheidung gegebenenfalls zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt, sofern die körperliche Einschränkung der Ausübung des Schornsteinfegerberufes nicht entgegensteht. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In der Stadtverwaltung Braunschweig gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Deshalb freuen wir uns insbesondere über Bewerberinnen und Bewerber mit interkulturellem Hintergrund.
Mit der schriftlichen Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefon- und ggf. die Telefax-, die Mobiltelefonnummer und die E-Mail-Adresse enthält, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Tabellarischer Lebenslauf, der genaue, lückenlose Angaben über die schulische und berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang, einschließlich der Zeiten für abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst, Mutterschutzzeiten, Elternzeit u. ä. enthält.
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
- Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
- Lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten der letzten 15 Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung in Form von Bestellungsurkunden und Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen der Arbeitsverwaltung o. ä. Unterlagen. Aus den Nachweisen muss die jeweilige Dauer der Beschäftigung (Beginn und Ende) hervorgehen.
- Nachweise über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten wie Grundwehr- und Zivildienst, Mutterschutz-/Elternzeit, Pflegeurlaub.
- Unterzeichnete Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Unterzeichnete Eigenerklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren/Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren/Insolvenzverfahren bekannt ist.
- Schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wahrzunehmen.
- Unterzeichnete Eigenerklärung, ob die Bewerberin/der Bewerber Inhaber/-in eines Bezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung der Kehrbezirke aufgehoben oder widerrufen wurde und/oder in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden und dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehende Bestellung aufgegeben wird.
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
- Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus schriftlich zu erklären, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht – auch nicht vorübergehend – untersagt ist.
- Nachweise über Zusatzqualifikationen, z. B. Betriebswirtin/Betriebswirt des Handwerks (mit Noten), Gebäudeenergieberaterin/ Gebäudeenergieberater (mit Noten), abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, techn. Gebäudeausstattung o. ä.), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
- Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fortbildungen für jedes der letzten 7 Kalenderjahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sowie Nachweise über die genannten Fortbildungen im Ausschreibungsjahr.
- Zustimmungserklärung zur Mitwirkung sachkundiger Personen bei der Bewertung der Bewerbung.
- Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Bayerischen Versorgungskammer, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.
- Zustimmungserklärung einer bzw. eines derzeitigen oder ehemaligen Bezirksinhaberin/ Bezirksinhabers zur Einsichtnahme in ihre/seine Personalakte der Bestellungsbehörde
Die aufgeführten Unterlagen können im Original oder als einfache Kopie eingereicht werden. Im Fall einer positiven Entscheidung sind in Kopie eingereichte Unterlagen vor einer Bestellung auf Verlangen der Stadt Braunschweig im Original vorzulegen. Fehlende Unterlagen können von der Stadt Braunschweig nachgefordert werden und sind in einer zu bestimmenden Frist nachzureichen. Unvollständige Bewerbungen können von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Die Unterlagen nach Nrn. 1, 6 bis 10 und 14 bis 16 dürfen bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden als berufsspezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nur solche Maßnahmen berücksichtigt, die einem Kenntnis- und Fertigkeitenbereich nach der gültigen Berufsbild-/Meisterprüfungsverordnung im Schornsteinfegerhandwerk zugerechnet werden können.
Bei dem Auswahlverfahren werden aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 21 Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG berücksichtigt.
Ist die/der ausgewählte Bewerberin/Bewerber bereits Inhaberin/Inhaber eines Kehrbezirks, muss die vorherige Aufhebung der bisherigen Bestellung nach § 12 Abs.1 Nr. 1 SchfHwG bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Durch Vorlage des entsprechenden Antrags an die zuständige Behörde bzw. durch deren Bescheid ist die Beantragung der Aufhebung der Bestellung bzw. die Aufhebung nachzuweisen.
Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen und der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO).
Ihre schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Unterlagen bis zum
18. Dezember 2024
unter Angabe des Aktenzeichens
56.90.001-2024/000001
bei der
Stadt Braunschweig
Fachbereich Umwelt
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig
eingegangen sein.
Verspätet eingehende Bewerbungen werden ohne weitere Prüfungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteinganges bei der Stadt Braunschweig. Für Rückfragen zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Schulze, Telefon 0531 470-6380, Telefax 0531 470-6399, E-Mail: umweltschutzbraunschweigde zur Verfügung. Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
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