Muss ich Auskunft geben, wenn ich ausgewählt bin? - Ja!
Bei der Befragung besteht gemäß § 23 ZensG 2022 Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig nach dem ZensG 2022 sind alle volljährigen Personen sowie minderjährige Personen, die einen eigenen Haushalt führen. Die Auskunftspflicht besteht jeweils auch für im selben Haushalt lebende minderjährige Kinder. Bei Verweigerung der Auskünfte kann durch Auferlegung eines Zwangsgelds die Erteilung der Auskünfte zwangsweise durchgesetzt werden. Die per Gesetz bestehende Auskunftspflicht bleibt unverändert bestehen.