Zuwendungen Soziales und Gesundheit

Im Folgenden werden Sie über die Möglichkeit informiert, bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Soziales und Gesundheit, einen Antrag auf eine Zuwendung zu stellen.

Ob die Zuwendung gewährt werden kann, richtet sich nach den Zuwendungsrichtlinien der Stadt Braunschweig und ob der Rat der Stadt Braunschweig mit dem Beschluss des Haushalts entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt.

Für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Integrationsfördermaßnahmen, wenden Sie sich bitte an das Büro für Migrationsfragen. 

Sollten Sie dem Fachbereich Soziales und Gesundheit Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen zukommen lassen wollen, beachten Sie bitte den unten angefügten Hinweis. 

Anleitung zur Zuwendungsbeantragung

Schaubild Beantragung von Zuwendungen (zum Vergrößern auf das Schaubild klicken)© Stadt Braunschweig 50.01

Antragstellung

Anträge sollten bis 31. März für das Folgejahr gestellt werden. Hierfür ist unbedingt der Vordruck ZuwendungsantragDOC-Datei45,57 kB zu nehmen. Der Finanz- bzw. Wirtschaftsplan kann entsprechend der eigenen Buchführung erstellt werden, alternativ ist der beigefügte Vordruck FinanzplanDOCX-Datei28,01 kB zu verwenden. Dieser muss alle Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf den beantragten Förderzweck enthalten. 
Soweit eine Förderung für Personalkosten beantragt wird, muss ein StellenplanDOCX-Datei48,00 kB nach dem entsprechenden Muster beigefügt werden.
Sofern vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt/der Maßnahme begonnen werden soll, muss mit dem Antrag der vorzeitige Maßnahmebeginn beantragt werden. Vor der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht begonnen werden. (Es dürfen keine Verträge geschlossen werden und keine Rechnungen bezahlt werden.)

Antragsprüfung

Ihr Antrag wird auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Soweit Personalkosten gefördert werden sollen, wird das Besserstellungsverbot geprüft.

Bewilligung

Nach Genehmigung und Freigabe des Haushalts wird, soweit für den beantragten Zweck Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ein Zuwendungsbescheid erlassen.

Verwendungsnachweis

Der VerwendungsnachweisDOC-Datei45,57 kB ist zum im Bescheid genannten Termin einzureichen. Er besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem aussagekräftigen Sachbericht. Der zahlenmäßige NachweisXLSX-Datei21,61 kB (Muster) muss von den Positionen her der Gliederung des Finanz- /Wirtschaftsplanes entsprechen. Soweit Personalkosten gefördert wurden, sind diese gesondert, entsprechend dem Stellenplan nachzuweisen.

Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen an den Fachbereich Soziales und Gesundheit

Im Zusammenhang der Annahme bzw. Vermittlung Ihrer Zuwendung und der notwendigen Genehmigung, der Verbuchung sowie der Ausstellung von Spendenbescheinigungen werden personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise.PDF-Datei215,13 kB

Vordrucke

Kontakt

Fachbereich Soziales und Gesundheit

Verwaltung

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

Kontakt

Herr Vahldiek

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Tel.: 0531 4705176
Fax: 0531 470945176

Frau Meyer-Lentzen

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Tel.: 0531 4708817
Fax: 0531 470948817

Erläuterungen und Hinweise