Koordinierungsstellen

1. Koordination Jobcenter-Angelegenheiten

Die Stadt Braunschweig ist auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) unter anderem Trägerin für die Aufgaben der kommunalen Eingliederungsleistungen, der Kosten für Unterkunft und Heizung und sonstige Leistungen. Diese Aufgaben werden durch die gemeinsame Einrichtung, das Jobcenter Braunschweig, erbracht.

Im Rahmen dieser Trägerverantwortung erlässt die Stadt Braunschweig gegenüber dem Jobcenter Braunschweig Regelungen zur rechtmäßigen Ausführung dieser Aufgaben. Weiterhin ist die Stadt Braunschweig gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar im Organ der Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig vertreten. Die Stadt Braunschweig hat sich des Weiteren an den Verwaltungskosten des Jobcenters Braunschweig im Rahmen des kommunalen Finanzierungsanteils zu beteiligen.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Koordination der Jobcenter-Angelegenheiten gehört unter anderem das Erstellen der fachlichen Regelungen in einem abgestimmten Verfahren, die Vorbereitung der Beschlüsse der Trägerversammlung sowie die Analyse des Verwaltungskostenbudgets sowie die Überwachung und Koordination der Finanzströme im Rahmen der kommunalen Trägerschaft des SGB II. Hierbei erfolgt auch eine Vertretung der Stadt Braunschweig unter anderem gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden.

2. Koordination Ehrenamt zur Integration von Flüchtlingen

Im Zusammenhang mit dem vom Rat der Stadt Braunschweig am 15. März 2016 einstimmig beschlossen „Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig“ wurde auch eine zentrale Koordinierungsstelle "Ehrenamt zur Integration von Flüchtlingen" eingerichtet, um entsprechende Aktivitäten und Integrationsprojekte in den einzelnen Stadtteilen aus gesamtstädtischer Sicht in örtlichen Netzwerken zu koordinieren und das bürgerschaftliche Engagement vor Ort, das jeweils von verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen organisiert wird, im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.

Wesentliche Aufgaben dieses Netzwerk-Managements:

  • Koordination der Integrationsangebote und der ehrenamtlichen Aktivitäten in den einzelnen Stadtteilen aus gesamtstädtischer Sicht und Begleitung bei der Umsetzung von Ideen und Angeboten
  • Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort, organisiert von verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen, im Rahmen der Möglichkeiten
  • zentrale Ansprechperson und Vertreter der Stadt BS im Zuständigkeitsbereich
  • Initiierung von Netzwerken vor Ort (Runde Tische)
  • zentrale Ermittlung von Integrationsangeboten und von Bedarfen der Flüchtlinge vor Ort
  • Erstellung eines Info-Blatts mit grundsätzlichen Themen für die ehrenamtliche Tätigkeit wie Versicherungsschutz, erweitertes Führungszeugnis etc.
  • Aufbau von Organisations- und Informationsstrukturen wie Einrichtung einer Datenbank bzw. Info-Börse, Erstellung einer Internetseite, Einrichtung eines bedarfsorientierten „Newsletters" etc.

3. Koordination Aktionsplanung Braunschweig Inklusiv

Auf Grundlage der vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Leitlinie "Braunschweig Inklusiv" wurde der erste Kommunale Aktionsplan Inklusion (KAP) im Mai 2022 vom Rat beschlossen. 

Die Stadt Braunschweig ist gesetzlich verpflichtet alle 5 Jahre eine Inklusionskonferenz durchzuführen um die Inklusion sukzessive fortzuschreiben.

Die Aufgabe der städtischen Koordinierungsstelle besteht im Wesentlichen in der Begleitung der im KAP beschlossenen Ziele und Maßnahmen, der Evaluation und der Fortschreibung sowie der Durchführung der Inklusionskonferenzen.

Den aktuellen Entwicklungsstand finden Sie unter nachfolgendem Link:

Kontaktadresse

Fachbereich Soziales und Gesundheit

Koordinierungsstellen

Adresse

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

Postanschrift

Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 3309
38023 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4708001
Fax: 0531 4708011

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag
jeweils 09:00 - 12:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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