Weibliche genitale Beschneidung (FGM/FGC)

© tokamuwi/ pixelio

In Deutschland gilt weibliche genitale Beschneidung als gefährliche Körperverletzung und ist strafbar. Die Strafe gefährlicher Körperverletzung wird im Gesetz über §224 StGB (S.108) geregelt. Nach der UN-Menschenrechtskonvention ist Beschneidung bei Mädchen und Frauen gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - dem " Recht auf Sicherheit der Person" abzulehnen. Betroffene Mädchen und Frauen leiden ihr Leben lang unter den Folgen der Beschneidung.

Terres des Femmes

Weitere Informationen

Hier finden Sie zahlreiche Materialien, Informationen, Filme, Bücher und Studien, aber auch weitere Links mit Institutionen, die sich gegen die weibliche Genitalverstümmelung engagieren. Terres des Femmes bietet eine Liste zu Anlaufstellen, die betroffene Frauen und Mädchen unterstützen, beraten und z.T. auch medizinisch versorgen.

INTEGRA

Deutsches Netzwerk zur Überwindung von Genitalverstümmelung

NALA- Bildung statt Beschneidung

Weitere Informationen

Hilfsorganisation, die sich auf Ihrer Webseite auch direkt an betroffene und bedrohte Mädchen und Frauen wendet.

Aktuell: Bundesweites Hilfetelefon

Das neue bundesweite Hilfetelefon bietet Frauen, die von Gewalt bedroht sind, eine Soforthilfe an. Dies gilt auch für eine drohende, befürchtete oder erfolgte Genitalverstümmelung. Auf den Internetseiten finden Sie alle Informationen zum Hilfetelefon auch in leichter und in Gebärdensprache. Die Beratung ist auch in unterschiedlichen Sprachen möglich und wendet sich auch an alle Menschen, die Betroffene kennen und unterstützen wollen.

Erläuterungen und Hinweise