Weibliche genitale Beschneidung (FGM/FGC)
In Deutschland gilt weibliche genitale Beschneidung als gefährliche Körperverletzung und ist strafbar. Die Strafe gefährlicher Körperverletzung wird im Gesetz über §224 StGB (S.108) geregelt. Nach der UN-Menschenrechtskonvention ist Beschneidung bei Mädchen und Frauen gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - dem " Recht auf Sicherheit der Person" abzulehnen. Betroffene Mädchen und Frauen leiden ihr Leben lang unter den Folgen der Beschneidung.
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NALA- Bildung statt Beschneidung
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Aktuell: Bundesweites Hilfetelefon
Das neue bundesweite Hilfetelefon bietet Frauen, die von Gewalt bedroht sind, eine Soforthilfe an. Dies gilt auch für eine drohende, befürchtete oder erfolgte Genitalverstümmelung. Auf den Internetseiten finden Sie alle Informationen zum Hilfetelefon auch in leichter und in Gebärdensprache. Die Beratung ist auch in unterschiedlichen Sprachen möglich und wendet sich auch an alle Menschen, die Betroffene kennen und unterstützen wollen.