Häufig gestellte Fragen

Für welche Ideen und Vorhaben können die Mittel zur Nachhaltigkeit verwendet werden?

Die Idee / das Projekt muss sich an einem oder mehreren der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) - die im Rahmen der Agenda 2030 von den Vereinten Nationen beschlossen wurden - orientieren. Die Dimension der ökologischen Nachhaltigkeit ist dabei jeweils zu berücksichtigen, weitere Dimensionen können dazu kommen. Die Idee muss einen Zusammenhang zu einem konkreten Projekt (z.B. auch einer AG oder Unterrichtseinheit) zur Nachhaltigkeit haben, d.h. einmalige Anschaffungen oder Events ohne nachgewiesenen Projektbezug gehören nicht dazu. 

Können Fahrtkosten- und Eintrittsgelder aus den Mitteln zur Nachhaltigkeit bezahlt werden?

Ja, aber auch hier gilt: 

Entscheidend sind die Projektidee und der Bezug der Fahrten und Eintrittsgelder zu einem konkreten Projekt oder einer Unterrichtseinheit. Es ist also nicht möglich, einmalige Events über die Gelder zur Nachhaltigkeit zu finanzieren, die ansonsten keinen Bezug zu einer Thematisierung im Unterricht und einem konkreten Projekt haben.

Welche Belege/Nachweise sind für die Projektmittel im Schuljahr 2023/2024 auszufüllen und einzureichen bzw. nur auf Nachfrage einzureichen?

Folgende Belege/Nachweise sind auszufüllen und einzureichen:

- Kontogegenblatt 

- Bericht über die Verwendung der Mittel

Die Formulare „Kontogegenblatt“ und „Mittelnachweis“ für das Schuljahr 2023/2024 haben die Schulen bereits im Mai 2023 mit der E-Mail über die Höhe ihrer Gelder für nachhaltige Projekte erhalten; zusätzlich sind sie über die Schulinfo abrufbar. In den Formularen sind u.a. die Ausgaben zu dokumentieren und kurz die Projekte zu skizzieren. Beide Formulare sind bis spätestens 30.09.2024 per Post oder Mail an das Bildungsbüro zurückzuschicken.

Folgende Belege/Nachweise sind aufzubewahren und nur auf Anforderung einzureichen:

- Belege/Nachweise über Ausgaben (Rechnungen inklusive Überweisungsbelegen/ Quittungen) 

Für alle Ausgaben müssen Belege/Nachweise vorhanden sein und aufbewahrt werden. Aus den Unterlagen muss eindeutig das Datum im aktuellen Schuljahr sowie die Höhe und der Zweck der Ausgabe ersichtlich sein. Auf Anforderung oder bei Prüfung müssen diese Unterlagen dann auch eingereicht werden.

Was passiert mit den finanziellen Mitteln zur Nachhaltigkeit, die die Schule für ein Schuljahr erhalten, aber nicht verwendet hat?

Die Projektmittel für das Schuljahr 2023/2024, die nicht bis zum Stichtag 31.07.2024 ausgegeben wurden, zahlen Sie bitte nach Ablauf des Schuljahres 2023/2024 bis spätestens 30.09.2024 auf das Konto der Stadtverwaltung Braunschweig bei der Nord/LB Landessparkasse, IBAN: DE21 2505 0000 0000 8150 01 unter Angabe des Schulnamens und des Verwendungszwecks ‚Rückzahlung Nachhaltigkeitspreis‘ ein.

ACHTUNG:

Die Projektmittel für das Schuljahr 2024/2025 (Auszahlung im Juni 2024) können vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 für nachhaltige Projekte ausgegeben werden. Hier gilt als Stichtag für die Rückzahlung nicht verwendeter Mittel der 30.09.2025 (Details zur Rücküberweisung -> siehe oben).

Können auch mehrere Projekte durchgeführt und für den Wettbewerb Nachhaltigkeitspreis eingereicht werden?

Ja, mit dem Budget können auch mehrere nachhaltige Projekte durchgeführt und für den Wettbewerb Nachhaltigkeitspreis eingereicht werden.

Können auch andere Nachhaltigkeitsprojekte aus dem Budget bezahlt werden, die nicht unter das Schwerpunkthema „Zero Waste“ fallen?

Gewünscht sind Projekte zu dem aktuellen Schwerpunktthema „Zero Waste“, aber es können auch andere Projekte durchgeführt werden, die sich an einem oder mehreren der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung orientieren (unter Berücksichtigung der ökologischen Dimension). 

Unabhängig vom Schwerpunktthema ist für die Verwendung der Gelder für alle Vorhaben zur Nachhaltigkeit aber wichtig, dass das geplante Vorhaben in Zusammenhang mit einem konkreten Projekt (z.B. auch einer AG oder Unterrichtseinheit) zur Nachhaltigkeit steht.

Welche Nachhaltigkeitsprojekte können zum 'Wettbewerb Nachhaltigkeitspreis' (Preisverleihung im November 2024) eingereicht werden?

Alle Nachhaltigkeitsprojekte zum Thema „Zero Waste“ können zum Nachhaltigkeitspreis eingereicht werden. Da der Nachhaltigkeitspreis auch eine Kategorie „Wild Card“ enthält, können aber auch Nachhaltigkeitsprojekte außerhalb des Schwerpunktthemas eingereicht werden.

Erläuterungen und Hinweise