Kriegsopferfürsorge

Personen, die durch die Ausübung einer militärischen oder militärähnlichen Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Auch Hinterbliebene können Leistungen nach dem BVG erhalten.

Zu den Leistungen gehören:

  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zu hauswirtschaftlichen Verrichtungen
  • Krankenhilfe
  • Erholungsmaßnahmen

Voraussetzung für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist die jeweilige Anerkennung durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) und die festgestellte Bedürftigkeit.

Anspruchsberechtigt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind ebenfalls

  • die Opfer von Gewalttaten
  • Wehr- und Zivildienstbeschädigte

Stadt Braunschweig

Abteilung Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheit

Anik Wich-Glasen

Adresse

Naumburgstraße 25
Stelle Besondere Einzelfallhilfen
38124 Braunschweig

Postanschrift

Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe

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