Kriegsopferfürsorge
Personen, die durch die Ausübung einer militärischen oder militärähnlichen Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Auch Hinterbliebene können Leistungen nach dem BVG erhalten.
Zu den Leistungen gehören:
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zu hauswirtschaftlichen Verrichtungen
- Krankenhilfe
- Erholungsmaßnahmen
Voraussetzung für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist die jeweilige Anerkennung durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) und die festgestellte Bedürftigkeit.
Anspruchsberechtigt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind ebenfalls
- die Opfer von Gewalttaten
- Wehr- und Zivildienstbeschädigte
Stadt Braunschweig
Anik Wich-Glasen
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25
Stelle Besondere Einzelfallhilfen
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Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe