Grundsicherung

Ziel der Grundsicherung - beschrieben im  4. Kapitel des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII) - ist die Vermeidung der Altersarmut.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die:

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherungsleistung ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partners sowie des Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, abhängig.

Die Grundsicherung muss beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung, die in der Regel für ein Jahr erfolgt, ist die Stadt in der die Antragstellerinnen bzw. der Antragsteller wohnt.

Stadt Braunschweig

Abteilung Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheit

Adresse

Naumburgstraße 25
Stelle Soziale Sicherung
38124 Braunschweig

Postanschrift

Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4708945
Fax: 0531 4708912

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe

Telefonische Erreichbarkeit nur: Di. und Do. von 09:00 Uhr - 12:30 Uhr

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