Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist als besondere Hilfe für Blinde vorgesehen. Es kann von allen als blind geltenden Personen, d. h. Vollblinde oder Vollblinden Gleichgestellten beantragt werden. Dazu ist ein Bescheid des Versorgungsamtes (Öffnet in einem neuen Tab) (Schillstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel: 0531 7019-0) über die Feststellung des Merkzeichens "Bl" (Blind) notwendig. Muss dieses noch beantragt werden, sollte gleichzeitig ein Antrag auf Landesblindengeld gestellt werden.
Stadt Braunschweig
Anik Wich-Glasen
Adresse
Naumburgstraße
25
Stelle Besondere Einzelfallhilfen
38124
Braunschweig
Postanschrift
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4708081
E-Mail-Adresse:
soziale.hilfen@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe