Vermittlung alternativer Hilfen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung
Eine wichtige Aufgabe der Betreuungsstelle besteht darin, während des Betreuungsverfahrens zu prüfen, ob andere Hilfen im privaten oder öffentlichen Bereich erschlossen werden können, die die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich machen.
Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden" vom 01.07.2014 wurde diese Aufgabe noch einmal hervorgehoben und ausgeweitet, u. a. durch die Pflicht, dem Antragsteller ein Beratungsangebot zu unterbreiten, sowie die Schaffung eines multiprofessionellen Teams innerhalb der Betreuungsstelle. Zwei Sozialarbeiterinnen sind halbtags ausschließlich mit diesem Aufgabenbereich betraut.
Kooperationspartner der Vermittlung sind u. a. der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Braunschweig, die Sozialstationen, Anbieter ambulanter Dienstleistungen und viele weitere.
Gern beraten wir auch bereits im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens, beispielsweise bei der Frage, ob eine rechtliche Betreuung beantragt werden muss oder welche alternativen Hilfsmöglichkeiten in Frage kommen.
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Stadt Braunschweig
Anschrift
Naumburgstraße
25
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Braunschweig