Vorsorge - was geht mich das an?

Durch Unfall, Krankheit u. a. kann sich das Leben von heute auf morgen verändern. Sie sind dann eventuell teilweise oder gänzlich nicht mehr in der Lage, selbstverantwortlich zu Handeln und Entscheidungen sinnvoll zu treffen. Das kann jeden unabhängig vom Alter betreffen!

  • Wer handelt für Sie in einem solchen Fall? Bedenken Sie insbesondere, dass auch Ihre Familienangehörigen nur mit Vollmacht für Sie handeln können!
  • Wenn Sie im Sterben liegen, welche ärztlichen Maßnahmen sind Ihnen wichtig?
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Sie können heute schon Vorsorge treffen, in dem Sie Ihre persönliche Willensäußerung in Form einer Patientenverfügung, Vorsorge- bzw. Generalvollmacht und Betreuungsverfügung niederschreiben. Nehmen Sie sich dazu Zeit. Sprechen mit Angehörigen und Freunden darüber bzw. nutzen die entsprechenden Beratungsangebote.

Es gibt die unterschiedlichsten Vordrucke für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Dies sind lediglich Textanregungen, die Sie als Grundlage für Ihre persönliche Willensäußerung heranziehen können. Es gibt hierzu keine gesetzlich vorgeschriebene Form bzw. Inhalt!

Was ist eine Patientenverfügung (auch Patiententestament)?
Es ist Ihre persönliche Willensäußerung (schriftlich) für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder dieselben abzulehnen. Mit ihr wird Ihr Wille geäußert, ob und in welchem Umfang eine medizinische Maßnahme einsetzen soll. Sie können mit ihr eine Vertrauensperson bevollmächtigen (siehe General- bzw. Vorsorgevollmacht), die mit dem Arzt die erforderlichen Maßnahmen besprechen soll und eine Entscheidung an Ihrer Stelle trifft. Hinweise und Anregung für Ihre Patientenverfügung erhalten Sie unten.

Was ist eine Vorsorge- bzw. Generalvollmacht?
Wenn Sie nicht mehr Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln können, wird einer von Ihnen gewählte Vertrauensperson für bestimmte Bereiche/Aufgaben oder generell (Generalvollmacht) eine Vertretungsvollmacht erteilt. Eine (General)Vollmacht ist sofort wirksam. Bei einer Vorsorgevollmacht dagegen bestimmen Sie, wie bzw. unter welchen Umständen (müssen eindeutig bestimmt sein) sie erst wirksam wird. Hinweise und Anregung für Ihre Vorsorge- bzw. Generalvollmacht erhalten unten.

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine schriftliche Willenserklärung für das Betreuungsgericht, im Falle, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Mit „Betreuung" wird hier eine vom Betreuungsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung bezeichnet. Sie haben die Möglichkeit eine Person als – vom Gericht kontrollierte - gesetzlichen Vertreter (Betreuer) vorzuschlagen. Sie können darüber hinaus dafür sorgen, dass ein Betreuer wichtige Informationen über persönliche Wünsche und Vorstellungen erhält.

 

Weitere Auskünfte zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie hier:

Fachbereich Soziales und Gesundheit, Betreuungsstelle

Institut für Persönliche Hilfen e. V.
(Öffnet in einem neuen Tab)
Bruchtorwall 9 - 11, 38100 Braunschweig
Tel: 2 56 43-0, Fax: 2 56 43-74
E-Mail: infobetreuungsverein-braunschweigde

Weitere Auskünfte zur Patientenverfügung erhalten Sie hier:

Hospizarbeit Braunschweig e. V.
(Öffnet in einem neuen Tab)
Peter-Joseph-Krahe Str. 11, 38102 Braunschweig
Tel: 1 64 77, Fax: 4 73 91 95
E-Mail: infohospizarbeit-braunschweigde


 

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