Beratung für Fachkräfte

Beratung für Fachkräfte bei Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

Die Stelle Kinder- und Jugendschutz/Frühe Hilfen bietet auf der Grundlage der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG Beratung zur Gefährdungseinschätzung bei Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch insoweit erfahrene Fachkräfte an. Diese Beratung erfolgt zur Sicherstellung des Datenschutzes anonymisiert.

Damit nehmen wir die Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes wahr, dessen Ziel es ist, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.

Wer kann sich an uns wenden?

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten, Jugendzentren und im Bereich der Schulkindbetreuung
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Psychologinnen und Psychologen
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Auch Geheimnisträger im Sinne von § 4 KKG haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft und sind berechtigt, die Daten im Falle einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt weiterzugeben.

Unsere Aufgaben

  • Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung
  • Beratung der Fachkraft bei Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten und notwendigen Hilfsangeboten
  • Information über die Aufgaben, Arbeitsweisen und Möglichkeiten anderer Institutionen
  • Beratung in Fragen des Datenschutzes

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