FAQ - Flüchtlinge in Braunschweig

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Flüchtlinge"

Im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Integration von Flüchtlingen in der Stadt Braunschweig werden häufig folgende Fragen gestellt (Stand 08/2018):

Wie viele Flüchtlinge hat Braunschweig bisher aufgenommen?

Die Stadt Braunschweig nimmt als Kommune seit 2016 Flüchtlinge auf. Pro Jahr werden der Stadt im Durchschnitt ___________ Flüchtlinge zur Aufnahme zugewiesen.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Asylsuchende fliehen aus unterschiedlichen Herkunftsländern nach Deutschland. Viele kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, der Türkei und den Balkanstaaten, aber auch aus Eritrea, Nigeria und Somalia kommen Flüchtlinge. Diese Nationen sind auch überwiegend in Braunschweig vertreten.

Wo werden die Flüchtlinge in der Stadt Braunschweig untergebracht?

Die Geflüchteten werden in 12 dezentralen Wohnstandorten untergebracht. In den Wohnstandorten werden, in denen die Flüchtlinge leben, während sie auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten, je nach Größe bis zu maximal 140 Personen untergebracht.

Kriterien für die Auswahl der Standorte waren in erster Linie: Lage, Sozialverträglichkeit, Verträglichkeit mit Nachbarnutzungen, Nahversorgung, Erschließung im Blick auf ÖPNV und Individualverkehr, schulische Versorgung, technische Erschließung, eigentumsrechtliche Situation (städtisches Grundstück) und Planungsrecht. Wichtig war auch, dass keine anderen Planungen, etwa Wohnbau, auf den Flächen vorgesehen sind.

Wenn Flüchtlinge nach Beendigung ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, genießen sie dauerhafte Freizügigkeit. Sie können sich dann um Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt bemühen.

Wie sind die Flüchtlinge untergebracht?

Bei den Gebäuden, die für die Unterbringung von max. 100 Flüchtlingen errichtet werden, handelt es sich um schlichte, in der Regel zweistöckige Wohnunterkünfte in Massivbauweise, deren 26 Wohneinheiten modulartig aufgeteilt sind (10 x 1-Zimmer mit ca. 22 qm, 8 x 2-Zimmer mit ca. 42 qm, 8 x 3-Zimmer mit ca. 62 qm).

In den Wohneinheiten für 2, 4 oder 6 Personen, in die ein eigener Sanitärbereich und eine kleine Küche integriert sind, stehen somit etwa 10 Quadratmeter Wohnfläche pro Flüchtling zur Verfügung. Familien werden zusammen in einer Wohneinheit untergebracht.

Darüber hinaus stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:


  • Gemeinschaftsraum (für bis zu 50 Personen)

  • Waschraum (mit 4 Waschmaschinen und 4 Trocknern)

  • Büroräume (Sozialarbeit, Verwaltung, Hausmeister, Sicherheitsdienst)

  • Innenhof als geschützter Raum und Begegnungsstätte

Wie werden die Flüchtlinge in den Unterkünften betreut?

In den städtischen Wohnunterkünften ist eine Betreuung durch Sozialpädagogen gewährleistet. Ferner ist ein Hausmeister vor Ort. Somit sind in allen Einrichtungen unter Einbeziehung eines externen Sicherheitsdienstes (i. d. R. von 16.00 Uhr bis 8:00 Uhr und am Wochenende) Ansprechpartner/innen für 24 Stunden vor Ort.

Wie lange bleiben die Flüchtlinge?

Die Flüchtlinge bleiben in Braunschweig, bis über ihren Asylantrag entschieden wird. Das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dauert je nach Einzelfall zwischen sechs und zwölf Monaten. Sobald sie einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können sie ihren Wohnort - für die ersten drei Jahre auf Niedersachsen beschränkt - selbst wählen (Freizügigkeit). 

Warum gibt es viele Unterbringungsstandorte in Wohngebieten und nicht eine zentrale Unterbringung?

Die dezentrale Unterbringung und die Anbindung an bestehende Wohnbebauung schafft eine bessere Grundlage für die Integration der Asylsuchenden in die Stadtgesellschaft. Dies kann eine zentrale Unterbringung nicht leisten. Eine zentrale Unterkunft bringt zudem besondere Probleme mit sich. Diese Auffassung wird auch von der Braunschweiger Polizei geteilt.

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb wurde mit dem dezentralen Unterbringungskonzept darauf geachtet, dass Stadtteile, die bereits eine hohe Integrationsleistung erbringen, bei der Standortsuche nicht weiter verfolgt werden (z. B. Weststadt, Westliches Ringgebiet und Kralenriede).

Wie können die Flüchtlinge integriert werden?

Braunschweig hat bereits ein enges und gut funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Institutionen und Vereine, das sich um Themen der Integration, wie z. B. Sprach- und Integrationskurse, kümmert. Darüber hinaus hat das städtische Büro für Migrationsfragen, das auf eine langjährige erfolgreiche Integrationsarbeit zurückblicken kann, seine Erfahrungen in die aktuelle Flüchtlingssituation eingebracht.

Natürlich werden die jetzt ankommenden Flüchtlinge die Stadt vor eine große integrative Herausforderung stellen. Hierzu hat der Rat der Stadt Braunschweig im März 2016 ein Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig beschlossen, das u. a. die Rahmenbedingungen dafür geschaffen hat, das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu unterstützen.

Auf dieser Grundlage erfolgte die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ehrenamt zur Integration von Flüchtlingen“, um entsprechende Aktivitäten und Integrationsprojekte in den einzelnen Stadtteilen aus gesamtstädtischer Sicht zu koordinieren und die ehrenamtlichen Tätigkeiten vor Ort, die von verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen organisiert werden, im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.

Zwischenzeitlich hatten bzw. haben sich an allen Standorten (Sporthallen, Bürogebäude, Wohneinrichtungen) insgesamt 13 örtliche Netzwerke mit über 500 Ehrenamtlichen gebildet.

Welche gesetzlichen Ansprüche haben Flüchtlinge?

Jeder Flüchtling hat den Anspruch auf eine adäquate Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Außerdem hat jeder Flüchtling neben dem Recht auf Unterbringung auch einen Anspruch auf all jene Leistungen, die ihm nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen.

Dieses Bundesgesetz regelt die Höhe und Form von Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfs: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Natürlich haben Flüchtlinge auch einen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Diese Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa (ca. 90%) den Leistungen des SBG II ("Hartz 4") und SGB XII ("Sozialhilfe").

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