Einsatz von Kommunikationshilfen

Im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ist geregelt, dass Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen das Recht haben, in für sie geeigneter Weise mit Behörden sowie Kindergärten und Schulen zu kommunizieren. Das kann in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über geeignete Kommunikationshilfen geschehen.

Alle Dolmetscher sind der Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen ausschließlich das übersetzen, was die beteiligten Personen äußern. Die öffentlichen Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten zu übernehmen. 

Wer selbst nachlesen möchte:

§ 6 Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) (Öffnet in einem neuen Tab)

Niedersächsische Kommunikationshilfenverordnung (NKHilfVO) (Öffnet in einem neuen Tab)

Wie finde ich Gebärdensprachdolmetschende in und um Braunschweig?

Auf den Seiten des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Niedersachsen e.V. findet sich eine Auswahl von Dolmetschenden in der Region Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab).

Hilfreich ist auch die Liste Einsatzbereite Gebärdensprachdolmetscher/innen in der Region Braunschweig (Umkreis max. 30 km)PDF-Datei18,64 kB.

Es ist wichtig, die Anfrage so früh wie möglich zu stellen, sobald der Termin feststeht. Wenn Termine nicht mindestens drei Tage im Voraus abgesagt werden, kann eine Ausfallentschädigung geltend gemacht werden.

Gleichzeitig ist die Koordinierungsstelle zu informieren, insbesondere wenn Sie planen, einen Dienstleister außerhalb der Region Braunschweig (maximaler Umkreis von 30 km) zu beauftragen.

Abrechnung und Kostenerstattung

Für Kindertagesstätten freier Träger und andere Einrichtungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Erstattung von Dolmetscherkosten. Bitte informieren Sie sich vorab!

Bei Erfüllung der Voraussetzungen steht ein Onlineformular (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.

Nur die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelten Vergütungen sind erstattungsfähig. Aktuell belaufen sich diese im Jahr 2024 auf 85 € pro Stunde für Übersetzungs-, Fahr- und Wartezeiten. Für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs für Fahrten zu Terminen wird eine Vergütung von 0,42 € pro Kilometer gewährt.

Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Koordinierungsstelle.

Kontaktadresse

Fachbereich Soziales und Gesundheit

Koordination "Braunschweig Inklusiv"

Sonja Keienburg

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4705085
Fax: 0531 4705099

Öffnungszeiten

Termin nach Vereinbarung

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